Online-Formulare



Meldewesen: An- und Abmelden des Wohnsitzes

Anmeldung in Fürth
Für Neubürgerinnen und Neubürger, die zuziehen, besteht laut Paragraph 17 des Bundesmeldegesetzes die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung in Fürth beim Bürgeramt anzumelden. Dazu muss ein Meldeschein ausgefüllt, unterschreiben und dieser der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden.

Dies ist ausschließlich durch persönliche Vorsprache im Bürgeramt möglich. Einen Termin für den Behördengang können Sie entweder telefonisch oder über die Online-Terminvergabe der Stadt (Link im rechten Seitenbereich) vereinbaren. 

 

Abmeldung aus Fürth
Fürther Bürgerinnen und Bürger, die aus ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, zum Beispiel beim Wegzug ins Ausland, müssen Sie sich abmelden.

Das Bürgeramt Fürth benötigt dazu einen ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeschein, den Personalausweis, den anerkannten und gültigen Pass oder das Passersatzpapier.

Dies kann durch Vorsprache im Bürgeramt erfolgen.

Um einen Behördengang zu vermeiden, ermöglicht die Stadt Fürth aber auch, die Abmeldeunterlagen auf postalischem oder elektronischem Wege zu übermitteln. Laden Sie dazu das Formular "Abmelden in Fürth" im rechten Bereich dieser Seite herunter, füllen Sie das Dokument komplett aus und unterschreiben Sie sie. Legen Sie dem unterschriebenen Formular Kopien der Personalausweise bzw. Reisepässe (Achtung: nicht die Originale mitschicken) bei und senden Sie alles an: Bürgeramt Süd, Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth.

Sie können auch alle Dokumente einscannen und per Mail an [email protected] senden. Wichtig ist, dass alle Unterlagen vollständig und ausgefüllt sind.

Bei Familien mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen kann ein gemeinsamer Meldeschein verwendet werden. Hierbei ist es ausreichend, wenn ein Meldepflichtiger dies übernimmt. Die Vorlage sämtlicher Pässe und Personalausweise ist erforderlich.

Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere Wohnung im Inland beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen an- bzw. abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro belegt werden.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt unter Kontakt im rechten Bereich dieser Seite.

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