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28.6.2023 - Stadtnachricht

Infos zur Landtags- und Bezirkswahl 2023

Das Wahlamt der Stadt Fürth informiert:

Wahl des 19. Bayerischen Landtags und 17. Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023

 

Wahlberechtigung 

Zum Stichtag 27. August 2023 wird das Wählerverzeichnis für die Stadt Fürth erstellt. Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Bayern (bei der Bezirkswahl drei Monate in Mittelfranken) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern bzw. in Mittelfranken gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Stimmrecht nach Artikel 2 des Landeswahlgesetzes ausgeschlossen sind.

Im Anschluss an die Erstellung des Wählerverzeichnisses werden die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und bis spätestens 17. September 2023 an die Stimmberechtigten versandt.

Stimmberechtigte, die bis zum 17. September 2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich bis 22. September 2023 mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.

Abstimmen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.
 
Wer einen Wahlschein besitzt, kann an der Wahl innerhalb des Stimmkreises
  • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Stimmkreises oder
  • durch Briefwahl (Versendung der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich ab 11. September 2023)
teilnehmen.
 
Der Stimmkreis 509 Fürth umfasst neben der kreisfreien Stadt Fürth auch die kreisangehörigen Städte Oberasbach, Stein und Zirndorf des Landkreises Fürth. Für die Stimmberechtigten bedeutet dies, dass sie mit Wahlschein in jedem beliebigen Stimmbezirk des Stimmkreises ihre Stimme abgeben dürfen.


Wahlergebnisse
Die Ermittlung der Wahlergebnisse der Stimmbezirke in der Stadt Fürth können Sie am 8. Oktober 2023, ab circa 18.30 Uhr verfolgen (siehe Link im rechten Bereich dieser Seite).
 

Allgemeine Informationen des Landeswahlleiters zur Landtags- und Bezirkswahl 2023
Auf den Seiten des Landeswahlleiters finden Sie Informationen rund um die Landtags- und Bezirkswahl 2023 sowie die wesentlichen Rechtsgrundlagen.
 

Hinweise und Vordrucke zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Landtagswahl, Bezirkswahl)
Für Interessenten zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Landtags- und Bezirkswahl 2023 finden Sie entsprechende Informationen auf den Seiten des Landeswahlleiters.

Bitte beachten Sie:
Die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 erfolgt ausschließlich beim zuständigen Wahlkreisleiter (für Mittelfranken: Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach)

Die Bestätigung von gegebenenfalls erforderlichen Unterstützungsunterschriften von im Bereich der Stadt Fürth gemeldeten Stimmberechtigten erfolgt ausschließlich beim Bürgeramt der Stadt Fürth.

Formularservice
Im rechten Bereich dieser Seite finden Sie ein Formular, um Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.

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Wahlamt im Bürgeramt Süd
(0911) 974-23 32; Briefwahl:
974-30 00 bis 974-30 03

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