Seit 1. August 2017 gilt eine neue Gewerbeabfallverordnung. Ziel war, die abfallrechtlichen Regelungen in Deutschland noch stärker auf den Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz auszurichten. Der Gesetzgeber hat dabei mit einer fünfstufigen Hierarchie eine neue Prioritätenreihenfolge eingeführt.
 |
Seit 1. August 2017 gilt eine neue Gewerbeabfallverordnung. Foto: Mittelsdorf
|
Danach ist vorrangig, Abfälle zu vermeiden. Es folgt die Vorbereitung zum Recycling, die sonstige, insbesondere energetische Verwertung oder Verfüllung und schließlich der Beseitigung.
Die Verordnung gilt für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungs- und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sowie betroffene Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen.
Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz der Stadt Fürth hat zwei Infoblätter mit wichtigen Neuerungen erstellt, die unter im rechten Bereich dieser Seite heruntergeladen werden können.
|