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Abwasser aus Industrie und Gewerbe kann Stoffe enthalten, die nicht ohne Weiteres in die Kanalisation oder direkt in ein Gewässer eingeleitet werden dürfen. Die Stoffe müssen bereits dort, wo sie anfallen, durch eine Abwasservorbehandlungsanlage zurückgehalten werden.

Das Labor der SteF nimmt bei Industrieeinleitungen Proben, um die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte zu überwachen.

Das Labor der StEF nimmt bei Industrieeinleitungen Proben, um die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte zu überwachen. Foto: StEF

Die Einleitung von Industrieabwässern mit Schadstoffen ist von der unteren Wasserbehörde zu genehmigen. Auch die StEF kann eine Vorbehandlung verlangen, damit der Entwässerungssatzung entsprochen wird. Fette, absetzbare Stoffe, Säuren, Laugen, Kraftstoffe und Öle dürfen nicht eingeleitet werden. Außerdem darf das Abwasser nicht wärmer als 35 Grad sein. Das Labor der StEF nimmt bei Industrieeinleitungen Proben, um die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte zu überwachen.

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