Ab Mittwoch, 1. Januar 2020, erhöhen sich die Parkhaustarife für Kurzparker und Dauerparker im Parkhaus Stadthalle. Zukünftig entfällt die Grundgebühr von vier Euro für die ersten vier Stunden. Mit der neuen Staffelung wird es für Kurzparker in den ersten drei Stunden mit 3,50 Euro billiger. Der Höchstsatz für 24 Stunden wurde moderat angehoben.
Folgende Tarife für Kurzparker und Dauerparker sind im kommenden Jahr gültig:
Parkgebühren ab 1.Januar 2020 im Parkhaus Stadthalle
|
Kurzparker
|
|
Betrag
|
Parktarif
|
erste und zweite Stunde je
|
1 Euro
|
ab der dritten angefangenen Stunde
|
je Stunde
|
1,50 Euro
|
Tageshöchstsatz
|
24 Stunden
|
15 Euro
|
Ticketverlust
|
pauschal
|
15 Euro
|
Dauerparker
|
|
|
Montag bis Sonntag (0 Uhr bis 24 Uhr
|
monatlich
|
65 Euro
|
Montag bis Freitag (5.30 Uhr bis 20.30 Uhr)
|
monatlich
|
32,50 Euro
|
Montag bis Samstag (05.30 Uhr bis 20.30 Uhr)
|
monatlich
|
38,50 Euro
|
An den gewohnten Öffnungszeiten ändert sich nichts: Das Parkhaus ist weiterhin 24 Stunden geöffnet und steht allen Parkplatzsuchenden in der Fürther Innenstadt auch an Wochenenden zur Verfügung.
|