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21.11.2014 - Bauprojekte

Entscheidungsbegründung S-Bahn-Verschwenk

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Gründe für seine Entscheidung dargelegt, der zufolge es einen vorläufigen Baustopp bei dem geplanten S-Bahn-Verschwenk auf Fürther Stadtgebiet gibt und die Kosten für das Verfahren allein die Bahn zu tragen hat.

Danach habe die DB die von der Stadt vorgeschlagene kürzere, billigere und umweltschonende Variante nicht ausreichend geprüft. Das Gericht hat besonders dem Thema Flächenverbrauch, der Inanspruchnahme von privaten Eigentum und den Umweltbelangen eine hohe Bedeutung beigemessen. Besonders wichtig ist den Richtern auch, dass es bis zum Jahr  2019 nicht zu Behinderungen in der Abwicklung des S-Bahn-Verkehrs kommen wird.

Als nächsten Schritt definiert Oberbürgermeister Thomas Jung folgendes Vorgehen:  „Wenn endlich  die im Planabschnitt 15 bereits verlegten Gleise durch zwei Weichen für den Zugverkehr geöffnet werden, ist – nach übereinstimmender Auffassung der Stadt Fürth und der Gutachter – der S-Bahn-Verkehr sogar im angestrebten 20-Minuten-Takt von Nürnberg nach Erlangen bis zum Jahr 2025 problemlos möglich. Kommt dann noch der Güterverkehrstunnel, würde man sicher ohne einen überflüssigen, teuren und die Landschaft zerstörenden Verschwenk auskommen.“ Jung fordert deshalb die Bahn auf, den Bau der Weichen zeitnah zu realisieren.

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