16.10.2014 - Verkehr
S-Bahn-Verschwenk: Klage war erfolgreich

Der Eilantrag der Stadt Fürth, des Bund Naturschutzes und vieler betroffener Grundstückseigentümer vor dem Bundesverwaltungsgericht zum Bau der S-Bahn-Trasse unter Zerstörung des Knoblauchslandes war erfolgreich:

Das Bundesverwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung der Klagen angeordnet.

Der Ausgang der Rechtsstreitigkeiten in der Hauptsache ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts offen. Das Gericht stellt fest, dass die Klagen eine „Vielzahl schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen aufwerfen“. Daher ist jetzt von einem sehr langen Prozess auszugehen.

Oberbürgermeister Thomas Jung appelliert deshalb an die Verantwortlichen bei der Bahn und im Bayerischen Verkehrsministerium,  das Signal aus Leipzig doch ernst zu nehmen: „Seit Jahren könnte das S-Bahn-Gleis auf der Bestandsstrecke gebaut werden ohne Umweltzerstörung mit geringem Flächenverbrauch und mit niedrigeren Kosten und schnelleren Fahrzeiten.“ Die Bereitschaft, die Bahn bei einer Realisierung einer Bestandstrasse zu unterstützen, besteht nach wie vor. Die Stadt Fürth wolle die S-Bahn nicht verhindern, sie wolle aber, dass keine sinnlose, sondern eine sinnvolle Streckenführung entsteht. „Ich empfehle den Verantwortlichen bei der Bahn und in den Ministerien dringend, die Appelle der Stadt Fürth, die seit Jahren ungehört bleiben, aufzunehmen und mit der Umplanung sofort zu beginnen.“

Während die Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestages und des Bayerischen Landtages bislang die Anliegen der Kleeblattstadt unterstützt haben, gab es seitens der Deutschen Bahn und des Bayerischen Verkehrsministeriums bislang kein Einlenken. „Ich hoffe aber sehr, dass die Botschaft aus Leipzig zu einem Umdenken führt“, so Jung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass mit dem Bau der neuen Güterzugtrasse dagegen sofort begonnen werden darf. Das ist auch im Interesse der Stadt Fürth und der gesamten Region.

Der Fürther OB dankt in diesem Zusammenhang den Mitarbeitern in der städtischen Verkehrsplanung, im Rechtsamt und weiteren beteiligten Dienststellen für die geleistete Arbeit. Ebenso gebührt  den mutigen Grundstückseigentümern, dem Bund Naturschutz, dem Bauernverband und der Rechtsanwaltskanzlei Baumann für die gewährte Unterstützung Dank.

 

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