5.4.2023 - Stadtnachricht
Qualifizierter Mietspiegel

Die Stadt Fürth hat einen Qualifizierten Mietspiegel erstellt, der zum 1. April 2023 in Kraft getreten ist. Rechtsgrundlage stellte dabei der Paragraph 558d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dar.

Die Stadt hat für Fürth einen Qualifizierten Mietspiegel erstellt, der zum 1. April in Kraft getreten ist. Foto: Amt für Soziales, Wohnen

Der Qualifizierte Mietspiegel kann gegen Zahlung einer Schutzgebühr als Druckversion online bestellt werden. Das entsprechende Online-Bestell-Formular, das in der rechten Spalte unter eService verlinkt ist, ist an ein Zahlungssystem angeschlossen.

Als kostenloses PDF ist der Mietspiegel in der rechten Spalte dieser Seite unter Downloads hinterlegt. Die Speicherung und der Ausdruck dieser digitalen Version des Mietspiegels sind gestattet. Darüber hinaus sind Vervielfältigungen jeder Art, sowie Verkauf und alle sonstigen Rechte am Mietspiegel, der Dokumentation zum Mietspiegel und der Veröffentlichung im Internet der Stadt Fürth vorbehalten. 

Der Qualifizierte Mietspiegel trägt dazu bei, die Mietsituation auf dem freien Wohnungsmarkt transparent und nachvollziehbar zu machen. Er bezieht sich ausschließlich auf Mietwohnungen und vermietete Häuser mit Wohnflächen zwischen 25 und 180 Quadratmeter.

Vom Mietspiegel sind nicht erfasst:

  • Preisgebundene Wohnungen und Sozialwohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein vorliegen muss;
  • Wohnraum in einem Wohnheim, einer sozialen Einrichtung oder einer Sammelunterkunft;
  • Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist;
  • kurzzeitig vermietete Wohnungen (maximal drei Monate, Ferienwohnungen);
  • überwiegend möbliert vermieteter Wohnraum;
  • Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind oder verbilligt vermietet sind.

Weitere Gründe für einen Qualifizierten Mietspiegel sind, dass das Zahlenwerk mit Anwendungsbeispielen Mietern und Vermietern die Möglichkeit geben soll, sich über Fragen der Miethöhe gütlich zu einigen. Streitigkeiten zwischen Vertragsparteien aus Unkenntnis über das Mietniveau sollen vermieden und Kosten der Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall verringert werden. Den Gerichten soll er zudem die Entscheidung in Streitfällen erleichtern.

Copyright: © Stadt Fürth 2024
morelink: https://www.fuerth.de/desktopdefault.aspx/tabid-1337/2251_read-22841/