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22.7.2005 - Verkehr

Neuerungen bei der Kfz-Zulassung

Wer ab dem 1. August 2005 ein Kraftfahrzeug zulassen will, muss künftig zwei Dinge beachten: Erstens ist die Zulassung nur noch mit Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer möglich und zweitens muss die Fahrzeugzulassung bei bestehenden Kfz-Steuer-Rückständen abgelehnt werden.

Verpflichtende Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren:

Ab 1. August 2005 ist Voraussetzung für die Kraftfahrzeug-Zulassung, dass der Halter der Zulassungsstelle eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt. Nur noch ausnahmsweise wird ein Fahrzeug auch ohne Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren zugelassen. Voraussetzung hierfür ist entweder der Nachweis einer unbefristeten Steuerbefreiung oder die Vorlage einer Härtefallbescheinigung des Finanzamts.

Eine solche Härtefallbescheinigung kann erteilt werden, wenn der Antragsteller kein Konto bei einem inländischen Geldinstitut hat oder mit einer Leasingfirma einen so genannten Full-Service-Leasingvertrag abgeschlossen hat. Voraussetzung für die Erteilung der Härtefallbescheinigung ist überdies, dass alle Kraftfahrzeugsteuerschulden beglichen sind.

Die Regelung gilt bayernweit!

Keine Fahrzeugzulassung bei Kfz-Steuer-Rückständen:

Ebenfalls ab 1. August 2005 wird bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges automatisch überprüft, ob der Antragsteller seine Kraftfahrzeugsteuer vollständig beglichen hat. Bestehen Rückstände, wird die Zulassung versagt. Sie ist erst wieder möglich, wenn die Kraftfahrzeugsteuer beim Finanzamt bezahlt worden ist.

Diese Regelung gilt zunächst im Rahmen eines Pilotversuches bei den Zulassungsbehörden Stadt Fürth, Landkreis Fürth, Stadt Würzburg, Landkreis Würzburg, Stadt Rosenheim und Landkreis Rosenheim und Landkreis Mühldorf. Wenn sich dieses Verfahren in den sieben Zulassungsbezirken bewährt, wird es voraussichtlich ab 2006 bei allen bayerischen Zulassungsbehörden eingeführt.

Die Zulassungsbehörde der Stadt Fürth weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zulassung eines Kraftfahrzeuges

  • ohne Vorlage der Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren bzw. bei Zulassung durch Bevollmächtigte (zum Beispiel Autohändler) ohne Vorlage einer Vollmacht zur Bekanntgabe von Kfz-Steuerrückständen und der Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugs-verfahren oder der Härtefallbescheinigung des Finanzamtes
  • bei Kfz-Steuerrückständen

verweigert werden muss.

Im rechten Bereich dieser Seite finden Sie zum Download folgende Formulare:

  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzug für die KFZ-Zulassung
  • Vollmacht, Einwilligungserklärung und Lastschrifteinzug für die KFZ-Zulassung.

 

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