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25.4.2007 - Solarstadt

Transparenz bei Solaranlagenförderung

Für das Jahr 2007 stehen für die Förderung von Solaranlagen aus dem Marktanreizprogramm 33 Millionen Euro zusätzlicher Haushaltsmittel und damit insgesamt für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 175 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Aufstockung des Titels kann eine hohe Nachfrage nach der Förderung bedient werden und eine kontinuierliche Bewilligung über das gesamte Jahr erfolgen.

Die Förderung für Solaranlagen wie die auf dem Bildungs- und Kulturzentrum Lindenhain wur-de aufgestockt. Über verfüg-bare Mittel informiert nun im Internet eine „Förderampel“.

Foto: Mittelsdorf

Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim BAFA. Sollten die Haushaltsmittel für 2007 vorzeitig erschöpft sein, kann eine Förderung im Folgejahr in Betracht kommen. Über die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel soll mit Hilfe einer so genannten „Förderampel“ Transparenz hergestellt werden. Auf der BAFA-Website (Link im rechten Bereich) ist ab sofort immer erkennbar, wie viel der in dem aktuellen Jahr für das Marktanreizprogramm zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bereits bewilligt und ausgezahlt worden sind und wie viel aktuell noch zur Verfügung stehen.

Solarkollektoranlagen sind entweder beim BAFA oder bei der KfW Förderbank (Link im rechten Bereich) im Rahmen dieses Programms förderfähig. Die Abgrenzung erfolgt über die Größe der Anlage. Vom BAFA werden Anlagen gefördert, deren Bruttokollektorfläche weniger oder gleich 40 Quadratmeter beträgt. Die KfW fördert Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche über 40 Quadratmetern. Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer Bruttokollektorfläche kleiner als 20 Quadratmetern können nur die Basisförderung erhalten. Die Errichtung der Anlage kann ohne vorherige Antragstellung beim BAFA erfolgen. Solarkollektoranlagen mit einer Bruttokollektorfläche zwischen 20 und 40 Quadratmetern können entweder die Basisförderung oder, sofern zusätzliche Anforderungen erfüllt sind, den Innovationsbonus erhalten. Fördervoraussetzung dafür ist, dass vor der Antragstellung beim BAFA kein Liefer– und Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. Sonst kann höchstens im Rahmen der Basisförderung eine Unterstützung erfolgen. Gleiches gilt bei Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung.

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