Schallschutzfenster-Programm der Stadt Fürth

Illustration: Nicole Jucha

Um was geht es?
 
Ziel des Förderprogramms ist die Verringerung der Lärmbelastung für Wohnungen an Hauptverkehrsstraßen in kartierten Lärmschwerpunkten (gemäß Lärmaktionsplan der Stadt Fürth Stufe 3 vom 21. April 2021, siehe rechte Spalte ZUM THEMA) und damit eine Verbesserung der dortigen Wohnqualität. 
 
Was wird gefördert?
 
Gefördert werden als passive Schallschutzmaßnahmen der Einbau von schallgedämmten Fenstern und Fenstertüren in Wohn- und Schlafräumen, die zu den Hauptverkehrsstraßen orientiert sind, sowie schallgedämmte Rollladenkästen und elektrisch betriebene, schallgedämmte Lüfter, ebenfalls in den zu den Hauptverkehrsstraßen orientierten Wohn- und Schlafräumen. Der Einbau in untergeordnete Räume und Küchen unter acht Quadratmetern wird nicht gefördert.
 
Wie hoch ist die Förderung?
 
Die Förderung in Form von Zuschüssen beträgt 25 Prozent der förderfähigen Kosten und ist gleichzeitig durch folgende Höchstbeträge begrenzt:
  • Fenster/Fenstertüren: 250 Euro / Quadratmeter Fensterfläche
  • Rollladenkästen: 250 Euro / Stück
  • Schalldämmlüfter: 200 Euro / Stück
Ist mein Gebäude förderfähig?
 
Die Auskunft, ob Ihr Anwesen in einem Lärmschwerpunkt gemäß Lärmaktionsplan der Stadt Fürth Stufe 3 vom 21. April 2021 liegt und damit grundsätzlich förderfähig ist, erhalten Sie ganz einfach bei der Eingabe der Adresse des Gebäudes im Online-Formular (siehe rechte Spalte eSERVICE). 
 
Wie beantrage ich die Förderung?
 
Den Antrag können Sie direkt im eFormular (siehe rechte Spalte eSERVICE) ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen elektronisch absenden. Bitte vergessen Sie jedoch nicht, den Antrag (ohne die bereits elektronisch übermittelten Unterlagen) trotzdem auszudrucken und unterschrieben an die Stadt Fürth – Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz, 90744 Fürth zu senden.
 
Welche Unterlagen benötigte ich zur Antragstellung?
 
Bei der Antragstellung müssen folgende Unterlagen hochgeladen bzw. zugeleitet werden:
  • Grundrisspläne für jedes Stockwerk (M 1:100): Die Fenster, für die der Zuschuss beantragt wird, sind zu kennzeichnen sowie zu bemaßen (Breite, Höhe) und die jeweilige Nutzung der einzelnen Räume ist anzugeben. Die Position der Rollladenkästen und der elektrisch betriebenen, schallgedämmten Lüfter sind einzuzeichnen.
  • Ansichtsplan (M 1:100): Die Fenster, für die der Zuschuss beantragt wird, sind zu kennzeichnen sowie zu bemaßen (Breite, Höhe). Die Position der Rollladenkästen und der elektrisch betriebenen, schallgedämmten Lüfter sind einzuzeichnen.
  • Prüfzeugnisse zu allen beantragten Gegenständen
  • Kostenvoranschlag: Die Kosten für die einzelnen Fördergegenstände müssen gesondert aufgeführt sein.
  • Kopie der Ausweispapiere
  • Eigentumsnachweis (ggf. Vollmacht)
Was muss ich sonst noch wissen?
 
Die Richtlinien des Schallschutzfensterprogramms enthalten weitere wichtige Informationen und können rechts unter „DOWNLOADS“ aufgerufen werden.
 
Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen prüffähigen Anträge inklusive aller erforderlichen Unterlagen durch Förderbescheid. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht.
 
Der Zuschuss selbst wird nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt.
 
Weitere Fragen?
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Rem (Telefon: 0911 974 1489 oder E-Mail [email protected]) gerne zur Verfügung.
 
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