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Baumschutzverordnung: Antrag auf Befreiung

Mit dem Online-Formular unter "eService" im rechten Bereich dieser Seite kann ein Antrag auf die Befreiung von den Verboten der Baumschutzverordnung der Stadt Fürth gestellt werden.

Aktuelle Regelung

In der Stadt Fürth sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimeter (gemessen in ein Meter Höhe) und alle Ersatzpflanzungen geschützt. Mehrstämmige Bäume fallen unter die Baumschutzverordnung, wenn einer der Stämme einen Umfang von mehr als 60 Zentimetern aufweist. Ausgenommen sind Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie.

Wer beabsichtigt einen geschützten Baum zu fällen, zurückzuschneiden oder sonstige Eingriffe an ihm oder dem Wurzelbereich durchzuführen, muss einen entsprechenden Antrag stellen. Die untere Naturschutzbehörde im Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen.

Gemäß Paragraph 4, Absatz 1 der Baumschutzverordnung müssen für eine Befreiung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wenn aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, eine Fällung notwendig.
  • Oder die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würden und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.

Bei einer Baumbeseitigung kann für die Bestandsminderung eine Ersatzpflanzung verlangt werden. Antragsteller können Fotos und entsprechende Nachweise beifügen. Dies erleichtert die Bearbeitung.

Für fachgerechte Kronenpflegemaßnahmen zur Pflege und Erhaltung sowie Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr muss kein Antrag gestellt werden.

 

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