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Immissionsschutz
Der Immissionsschutz dient dem Schutz der Menschen, Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Der Immissionsschutz kümmert sich um die Genehmigung und die Überwachung von immissionsschutzrechtlich (nicht) genehmigungspflichtigen Anlagen.
Zudem geht die Abteilung Geruchs-, Geräusch- und Lichtbeschwerden nach.
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Luftschadstoffe Um die Qualität der Luft bestimmen zu können, werden die Emissionen und Immissionen von Schadstoffen erfasst und ausgewertet. |
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Wann ist Rasenmähen erlaubt? Wo und zu welcher Uhrzeit dürfen motorbetriebene Geräte und Maschinen verwendet werden – hier finden Sie die wichtigsten Informationen. |
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Lärmaktionsplan liegt vor Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz hat einen einen Lärmaktionsplan für Fürth vorgelegt. |
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