30.12.2022 - Stadtnachricht
Besserer Schutz von Radfahrenden

Die Dambacher Straße ist Fahrradstraße

Noch nicht überall sind die baulichen Gegebenheiten für das Radfahren so gut wie in der Dambacher Straße. Die StVO-Novelle soll für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Foto: Gaßner

Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt seit dem 28. April 2020. Aufgrund einer Verzögerung durch formelle Verfahrensfehler, kam es zur verzögerten Einführung. Ziel und Besonderheiten der Novelle sind mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, speziell für Radfahrende.

Besonders wichtig für alle Verkehrsteilnehmenden sind die folgenden Änderungen:

  • Mindestabstand des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) beim Überholen von Radfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie e-Scootern: Abstand von innerorts 1,50 Meter und außerorts 2 Meter
  • Schrittgeschwindigkeit von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen wie LKWs und Bussen beim Rechtsabbiegen zum Schutz vor schweren Unfällen
  • Leichteres Parken für Carsharing-Fahrzeuge
  • Parkverbot in Kreuzungen; mehr Abstand: Wenn in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Radweg verläuft, müssen beim Parken vor Kreuzungen und Einmündungen jetzt mindestens acht Meter Abstand zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gehalten werden. Vor der Neuregelung waren es mindestens fünf Meter. Diese gelten weiterhin bei Straßen ohne Radweg.

Die Bundesregierung hat kürzlich Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit auf den Weg gebracht. Dabei hat sie das Ziel bekräftigt, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 um 40 Prozent zu verringern und die Zahl der Schwerverletzten signifikant zu senken. (VCD 2022)

Für alle Verkehrsteilnehmenden essentiell dafür sind die neuen, speziell für Radfahrende betreffende Straßenschilder.

Übersicht über die wichtigsten neuen Straßenschilder:

 

Grünpfeil nur für den Radverkehr

  • Radfahrende an Kreuzung bevorrechtigt: Trotz Rot darf man nach einem kurzen Stopp an der Haltelinie fahren.
  • Die bestehende Grünpfeilre­gelung wurde erweitert.
  • Das Blechschild an Ampeln gilt jetzt auch für Fahrradfahrende, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts wieder in einen Radweg oder Radfahrstreifen abbiegen wollen.
  • Zusätzlich gibt es ein eigenes Grünpfeilschild nur für Radler.

Fahrradzone

  • Analog zu Tempo-30-Zonen können die Kommunen Fahrradzonen einrichten, die auch E-Trettoller nutzen können
  • Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden
  • Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 Kilometer pro Stunde.
  • Hier sind nur Radfahrende erlaubt, außer ein Zusatzschild gibt die Zone auch für andere Verkehrsteilnehmende frei.

Ende Fahrradzone

  • Ab jetzt gilt ein generelles Haltverbot auf Schutzstreifen
  • Bei schweren Verstößen, bei denen andere Verekhrsteilnehmende behindert oder gefährdet werden, gibt es zusätzlich einen Punkt. (BMVI 2022, in: radfahren.de)

Überholverbot von Zweirädern

  • Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige KFZ und Krafträder mit Beiwagen
  • Dieses Schild kann zum Beispiel an engen Stellen aufgestellt werden.

Ende Überholverbot von Zweirädern

  • Ab hier kann unter Einhaltung des Mindestabstands (innerorts: 1,50 Meter, außerorts: 2 Meter), und Beachtung der allgemeingültigen Verkehrsregeln wieder überholt werden.

Sinnbild Lastenfahrrad

  • Ob Waren- oder Kindertransport – Lastenfahrräder mit Ladefläche werden immer beliebter.
  • Mit diesem neuen Symbol "Lastenfahrrad" dürfen Kommunen eigene Parkflächen und Ladezonen für diese Zweiräder ausweisen.

Carsharing-Parkplatz

  • Parken für Carsharing-Fahrzeuge soll erleichtert werden.
  • Dazu gehören ein neues Symbol für bevorrechtigtes Parken (siehe Bild) und ein Ausweis für Carsharing-Fahrzeuge.
  • Er muss hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.
  • Die Regelung gilt für professionelle Anbieter, nicht für privates Carsharing.

Radschnellweg

  • Radschnellwege sollen insbesondere auf längeren Strecken eine sichere und bequeme Fahrt ermöglichen; nicht nur für Pendelnde.
  • Dafür sorgt eine bauliche Trennung.
  • Perspektivisch sollen innerhalb der Städteachse Radschnellwege entstehen. (SZ-Artikel)

Ende Radschnellweg

  • Ab hier endet die Schnellverbindung, es ist wieder erhöhte Vorsicht auf den Straßenverkehr und andere Verkehrsteilnehmende zu lenken.

 

 

 

Copyright: © Stadt Fürth 2024
morelink: https://www.fuerth.de/desktopdefault.aspx/tabid-246/574_read-35654/