9.11.2021 - Verkehr
Höhere Strafen für Verkehrssünden

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und vorausschauendes Fahren. Nur, wenn sich alle an die Straßenverkehrsordnung halten, gelangt jeder sicher, zügig und ohne Probleme ans Ziel. Doch auch in Fürth kommt es nicht selten zu widerrechtlichem Parken und Rasen. Frust, gefährliche Situationen oder gar Unfälle sind die Folge.

Parken vor einer Bordsteinabsenkung ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Eltern mit Kinderwagen oder Menschen im Rollstuhl werden hierdurch behindert. Foto: BMPA

Strafen für Verkehrssünden sind in Deutschland im internationalen Vergleich allerdings auf eher niedrigem Niveau. Um die Sicherheit im Straßenverkehr insbesondere für ungeschützte Gruppen wie Radfahrende und Fußgänger zu erhöhen, haben sich Bund und Länder nun auf eine Verschärfung geeinigt. Am 9. November tritt der neue bundesweit einheitliche Bußgeldkatalog in Kraft, der unter anderem für Rasen und Falschparken höhere Strafen ansetzt und so mehr Hebelwirkung entfalten soll.

So kostet das Abstellen im Halte- oder Parkverbot künftig bis zu 55 statt 15 Euro. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen werden im Allgemeinen verdoppelt, wer zum Beispiel 16 bis 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt 70 statt bisher 35 Euro. Wer innerorts über 21 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs ist, muss zusätzlich zu einem Verwarnungsgeld mit zwei Punkten in Flenxburg rechnen. Teurer wird es auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Kraftfahrzeuge, hier können künftig bis zu 100 Euro anfallen. Genauso viel müssen auch "Auto-Poser", die vermeidbaren Lärm und Abgase durch unnützes Hin- und Herfahren erzeugen, künftig hinlegen. Grundsätzlich wurden die Hürden für Fahrverbote heruntergesetzt. 

Die Überwachung und Ahndung von Verkehrsvergehen übernimmt vor allem die Polizei. Der Kommunale Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst kann nur für Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr Strafzettel verteilen. 

Der gesamte sogenannte "Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten" steht auf der Seite des Kraftfahrtbundesamts zum Download zur Verfügung.

 

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