23.2.2017 - Verkehr
Stadt hat Recht auf Auskunft

Die Stadt Fürth setzt ihre Rechtsauffassung bei der Auskunftsklage gegen die Deutsche Bahn (DB) durch. Mit dem heutigen Urteil hat das das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) einen sechs Jahre dauernden Rechtsstreit zugunsten der Auskunftsansprüche der Stadt in signifikanten Teilen entschieden. Nähere Informationen zum Inhalt und der grundlegenden Bedeutung des Urteils für das deutsche Umweltrecht können in der unter "Downloads" bereit stehenden Pressemitteilung der von der Stadt Fürth beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Baumann angesehen werden.

Diese Grafik zeigt den von der Deutschen Bahn geplanten und von der Stadt Fürth abgelehnten Verschwenk der neuen S-Bahn-Linie ins Knoblauchsland. Grafik: Baureferat der Stadt Fürth

Diese Grafik zeigt den von der Deutschen Bahn geplanten und von der Stadt Fürth abgelehnten Verschwenk der neuen S-Bahn-Linie ins Knoblauchsland. Grafik: Baureferat der Stadt Fürth

So sehr sich Oberbürgermeister Thomas Jung über diesen Erfolg freut, richtet er nichtsdestotrotz zum wiederholten Male einen dringenden Appell an die DB: "Es ist nun höchste Zeit, endlich den Weg der Vernunft und des Konsenses mit der Stadt Fürth einzuschlagen, um die notwendige S-Bahnverbindung auf der Bestandstrasse sparsam, schnell und umweltschonend zu verwirklichen.“

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