Es ist eine klassische Win-Win-Situation: Während das örtliche Handwerk dringend Nachwuchskräfte benötigt, sind viele junge Flüchtlinge auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Eine Vereinbarung, die dieser Tage Oberbürgermeister Thomas Jung, Wirtschaftsreferent Horst Müller, Landrat Matthias Dießl, Thomas Pirner, Präsident der Handwerkskammer (HWK) für Mittelfranken sowie HWK-Geschäftsführer Elmar Forster im Rathaus unterschrieben, soll jungen Asylsuchenden den Einstieg in die Berufswelt erleichtern.
Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Die Ausbildung muss vor dem 21. Lebensjahr beginnen und die Identität der Flüchtlinge geklärt sein. Personen aus sicheren Herkunftsländern, dem Westbalkan oder deren Asylanträge als unbegründet abgelehnt wurden, sind von der Regelung ausgeschlossen.
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Um Asylsuchende mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit schneller auf dem Arbeitsmarkt integrieren zu können, unterzeichneten in Fürth Wirtschaftsreferent Horst Müller, Oberbürgermeister Thomas Jung, Landrat Matthias Dießl, Elmar Forster, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Mittelfranken, sowie Thomas Pirner, Präsident der Handwerkskammer (HWK) für Mittelfranken, eine gemeinsame Willensvereinbarung. Mit dabei: der stellvertretende Kreishandwerksmeister Heinz Hufnagel (v. li.)
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„Die Vereinbarung soll den jungen Menschen eine Zukunftsperspektive geben, aber auch Handwerksbetrieben eine gewisse Sicherheit bieten, wenn sie einen Flüchtling ohne sicheren Aufenthaltsstatus für einen Ausbildungsplatz auswählen“, so Pirner. Rund 1000 Lehrstellen sind in Mittelfranken nach Forsters Angaben derzeit unbesetzt. Eine Lösung, Nachwuchs zu finden, sehe man daher in den zahlreichen Asylbewerbern, die Arbeit suchen. Immerhin seien 50 Prozent der Flüchtlinge unter 25 Jahre alt.
Eine Lehre soll den jungen Menschen aber nicht nur das Bleiberecht während der Ausbildung sichern, sondern auch eine echte Chance für eine Zukunft in Deutschland bieten. Denn wenn sie nach erfolgreichem Abschluss einen festen Arbeitsplatz finden, nicht straffällig werden und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, erfüllen sie die Voraussetzung für eine Aufenthaltsgenehmigung.
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