6.6.2019 - Wirtschaft
Kein Einkaufsbummel beim Fürth Festival

Der Stadtrat hat auf den zunehmenden Druck der sogenannten „Sonntagsallianz“, in der sich Gewerkschaft und Kirche für die Sonntagsruhe und die Beschäftigten im Einzelhandel einsetzen, in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die bisherige Regelung von 2003 aufzuheben und auf einen der vier seitdem gesetzten verkaufsoffenen Sonntage im Jahr zu verzichten. Die Kritiker verweisen dabei auf die Rechtslage und drohen Städten und Gemeinden mit juristischen Schritten, wenn sie nicht reagieren.

Somit entfällt bereits beim diesjährigen Fürth Festival (12. bis 14. Juli) die Möglichkeit, mit dem Festivalbesuch auch einen Einkaufsbummel zu verbinden. Des Weiteren soll an den verbleibenden verkaufsoffenen Sonntagen – erster Sonntag bei der Michaeliskirchweih im Oktober und der Sonntag anlässlich des Frühlingsmarktes - der Einzelhandel nur noch im Bereich der Fürther Innenstadt öffnen dürfen. Lediglich am zweiten Kirchweihsonntag („Bauernsonntag“) kann der Handel im gesamten Stadtgebiet verkaufen. 

Nach Eingang der noch ausstehenden Stellungnahmen der oben genannten Organisationen und Verbände wird der Stadtrat wird in einer seiner nächsten Sitzungen dementsprechend eine neue Verordnung erlassen.

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