Wettbewerbsbeschreibung

Es handelt sich um einen offenen Kunstwettbewerb. Zur Auswahl stehen folgende Gebäude bzw. Örtlichkeiten:


•    Helmplatz 6


•    Helmstraße 10


•    Hallplatz
     (Fassade Amtsgericht gegenüber Kirche „Unsere Liebe Frau“)


•    Fürther Freiheit 6


•    Dr. Konrad-Adenauer-Anlage


•    Hallstraße 2

 

•    Moststraße 17


•    Schwabacher Straße 32


•    Ludwig-Erhard-Straße 6


•    Königstraße 88 (Rathausturm)


•    Katharinenstraße 1a


•    Marktplatz 2


•    Würzburger Straße 2 (Kulturforum-Innenhof)


•    Uferpromenade (Höhe Interkulturelle Gärten)


•    Uferpromenade (Bereich Kulturort Badstraße)


•    Pfisterstraße 40 (Mariensteig)

 

Die Jury wählt aus allen Bewerbungen zwölf Arbeiten für die zu illuminierenden Gebäude/Objekte nach ihrem Ermessen aus. Berücksichtigt werden neben der Realisierung auch der Bezug zu einem Jubiläum, Geburts- bzw. Gedenktag, die als Thema in der Inszenierung aufgegriffen werden sollen.

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Ansprüche nicht berücksichtigter Künstler gegen die Stadt bestehen nicht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die von der Jury ausgewählten Teilnehmenden erhalten jeweils eine Produktionskostenerstattung (dies umfasst auch eventuelle Hotelkosten, Auf-/Abbauhelfer, Verpflegung und ähnliches) in Höhe von maximal 5000 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Technische Hilfsmittel sind nach Möglichkeit nicht anzuschaffen, sondern zu leihen. Dies ist vorab mit dem technischen Leiter Manfred Krebs abzustimmen, der auch für weiterreichende Fragen zur Umsetzung des jeweiligen Projektes zur Verfügung steht. Kontakt: [email protected]

Darüber hinaus erhält der/die Kunstschaffende ein Honorar von 1200 Euro (bei Ausfall der Veranstaltung gewährt der Veranstalter eine anteilige Vergütung) inklusive eventuell Umsatzsteuer. Im Honorar enthalten sind die gesamten Leistungen des Künstlers (Planung, Konzeption, Auf-bzw. Abbau, Betreuung während der Veranstaltung etc.).

Des Weiteren wird ein Publikumspreis für die beliebteste Arbeit vergeben. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner erhält dann zusätzlich 800 Euro.

Die Kosten für die gesamte Bewerbung (Porto, Modelle, Mappen und ähnliches) trägt der Bewerber bzw. Bewerberin. Wenn der Einsendung genügend Porto beilegt, so können die Unterlagen zurückgeschickt werden. Dies hat der Bewerber bzw. die Bewerberin in seiner/ ihrer Bewerbung mitzuteilen.

Neben einem Kurzkonzept zur Projektidee (musikalische Untermalungen der Lichtinszenierungen sind grundsätzlich nicht erwünscht und bedürfen einer Fallprüfung) und eventuell schon feststehender Auf- und Abbauzeiten, ist eine exakte und realistische Kalkulation der gesamten Projektkosten zwingender Bestandteil der Bewerbung.

Sollte ein Projekt nur mit deutlich höheren Kosten realisierbar sein, so muss der Künstler die Kosten selber tragen, oder einen Sponsor für die Mehrkosten benennen. Die Leistungen des Sponsors sind im Vorfeld der Bewerbung der Stadt Fürth, Walter Landgraf (Email: [email protected]) mitzuteilen.

Der Zustand des Kunstortes muss nach der Veranstaltung vom Künstler wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden (Reinigung, verschließen von Dübellöchern, und ähnliches).

Die Stromversorgung an den einzelnen Orten stellt die Stadt Fürth zur Verfügung und trägt auch die Kosten hierfür. Näheres regelt der Künstlervertrag, der nach der Zusage geschlossen wird.

Der Künstler bzw. die Künstlerin muss sich während der gesamten Veranstaltungsdauer in der Nähe seines Kunstwerks aufhalten und für Gespräche und Information zur Verfügung stehen. Am Vorabend der Veranstaltung, Freitag, 15. November, 19.30 Uhr, findet eine öffentliche Vorstellung der Teilnehmenden (Dauer zirka eine Stunde) statt. Eine Teilnahme des Künstlers bzw. der Künstlerin ist dafür erwünscht, aber nicht gefordert.

Bewerbungen für mehrere Orte sind möglich.

 

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