Hinweise zum Datenschutz in den Fachdienststellen



Versammlungen

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13
Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)


Versammlungsanzeigen

Vorbemerkung:
Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer persönlichen Daten ist erforderlich, da Sie eine Versammlung unter freiem Himmel (Art. 13 BayVersG) angezeigt haben.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

   Stadt Fürth
   Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz
   Schwabacher Str. 170
   90763 Fürth
   Tel.: 0911/974-1461
   E-Mail: [email protected]

2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

    Stadt Fürth
    Datenschutzbeauftragter
    Königstr. 86
    90762 Fürth
    Tel.: 0911/974-0
    E-Mail: [email protected]

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 u. 2 BayVerG im Rahmen der Sachbearbeitung erhoben und verarbeitet.

Die Datenerhebung und verarbeitung erfolgt für folgende Zwecke:
Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt für folgende Zwecke:
- Beurteilung der sicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit des Versammlungsleiters
- Beurteilung, ob öffentlich-rechtliche Vorschriften der Durchführung der angezeigten
Versammlung entgegenstehen


4. Kategorien von Empfänger von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

* städtische Dienststellen wie Tiefbauamt, Grünflächenamt, Straßenverkehrsamt, Liegenschaftsamt, Bürgermeister- und Presseamt u.a. bei Bedarf
* Direktorium
* Referat III, Recht, Umwelt und Ordnung
* Polizeipräsidium Mittelfranken
* Polizeiinspektion Fürth
* Infra Fürth (Öffentlicher Personennahverkehr)


Die Weitergabe der Daten ist notwendig, um Ihre Anzeige bearbeiten zu können und die notwendigen Informationen zur Bearbeitung zu erhalten und Vorgänge zu erheben. Daten werden auch weitergegeben bei Anforderung von Sicherheitsbehörden. Im Falle von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafverfahren aber auch Klageverfahren werden Ihre Daten an diese dafür zuständigen Stellen übermittelt. Auch die Rechtsaufsichtsbehörden haben ein Auskunftsrecht.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Fürth so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Bearbeitung und Dokumentation Ihres Antrages erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte
Nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

- Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

7. Pflicht zur Angabe der Daten
Die Stadt Fürth benötigt Ihre Daten, um Ihre Versammlungsanzeige bearbeiten und ggf. notwendige Entscheidungen nach dem BayVersG treffen zu können.
Die Pflicht zur Angabe der personenbezogenen Daten besteht gem. Art. 13 Abs. 2 Nr. 4
BayVersG.
 

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