Hinweise zum Datenschutz in den Fachdienststellen



Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Informationen der Stadt Fürth gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung zum Antrag auf Erteilung einer Steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung. 


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und der zuständigen Dienststelle
Verantwortlich für die Datenerhebung ist

Name:             Stadt Fürth
Anschrift:        Königstraße 88, 90762 Fürth
E-Mail:            [email protected]
Telefon:           0911/974-0


2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Der zuständige Datenschutzbeauftragte ist der Datenschutzbeauftragte der Stadt Fürth. Die Kontaktadresse lautet:

Stadt Fürth - Datenschutzbeauftragter
Königstraße 88
90762 Fürth
Tel.: 0911/974-1154
E-Mail: [email protected]

 

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden für die Ausstellung einer Steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, also Ihrer Einwilligung, i.V.m. § 85 Anwendungserlass Nr. 4 AO, dem Kommunalen Kostenverzeichnis (KommKVz) und der Tarif-Nr. 0 00 002 2 verarbeitet.

 

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich innerhalb der Stadt Fürth und zur Erfüllung der o.g. Zwecke verwendet. 

 

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung der Daten an ein Drittland erfolgt nicht.

 

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Fürth so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Bearbeitung und Doku-mentation Ihres Antrages erforderlich ist. Ihre Antragsdaten werden nach spätestens 90 Tagen gelöscht. 

 

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen der betroffenen Person folgende Rechte zu:
 
  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verar-beitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Fürth ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Fürth durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sofern Sie einen Antrag auf Erteilung einer Steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Stadt Fürth stellen, benötigen wir die im Formular genannten Daten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihnen die Bescheinigung nicht ausgestellt wer-den.

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