Hinweise zum Datenschutz in den Fachdienststellen



Kinderbetreuung - Prüfung auf Bedarf einer Betriebserlaubnis

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Prüfung des Bedarfs einer Betriebserlaubnis

1. Verantwortlicher für die Datenerhebung ist die Stadt Fürth.

Die Kontaktadresse der verantwortlichen Stelle lautet:

Stadt Fürth
Königstraße 88
90762 Fürth
Tel.: 0911/974-0
E-Mail: [email protected]

Verantwortliche Dienststelle:

Stadt Fürth
Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule
Kaiserstraße 30
90763 Fürth
E-Mail: [email protected]

2. Der zuständige Datenschutzbeauftragte ist der Datenschutzbeauftragte der Stadt Fürth. 

Die Kontaktadresse lautet:

Stadt Fürth
Datenschutzbeauftragter
Königstraße 88
90762 Fürth
Tel.: 0911/974-1154
E-Mail: [email protected] 

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, um das ausgefüllte Formular zur Prü-fung auf den Bedarf einer Betriebserlaubnis bearbeiten zu können. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, also Ihrer Einwilligung, i.V.m. Art. 4 BayDSG sowie §§ 45 – 48 a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen.
 
4.  Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der o.g. Zwecke verwendet. In bestimmten Fällen erfolgt eine Weitergabe für weitere Prüfungszwecke an die Regierung von Mittelfranken. 

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Ihre personenbezogenen Daten werden an kein Drittland (Land außerhalb der Europäi-schen Union) übermittelt.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Fürth so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und für die Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich ist. Orientierungsrahmen hierfür ist der Erlass des Bayerischen Staatsministeriums für Familien, Arbeit und Soziales vom 26.07.2004, AZ VI 5/7273/1/03. 
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