Inhaber des Fürth-Passes erhalten in bestimmten öffentlichen und privaten Einrichtungen Nachlässe auf Eintrittspreise, Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren. (Weitere Infos unter Infoblatt im rechten Bereich dieser Seite.)
Den Fürth Pass erhalten Bürgerinnen und Bürger, die in der Kleeblattstadt gemeldet sind und die:
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laufend Leistungen des Jobcenters Fürth (Arbeitslosengeld II) beziehen. (Ausgabestelle ist in diesem Fall die Bürgerinformation. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und den gültigen Bescheid des Jobcenters mit. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich.)
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Wohngeld oder Leistungen der Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. (Diese Personengruppe erhält den Pass beim zuständigen Sachbearbeiter im Sozialamt.)
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keine der vorgenannten Sozialleistungen, jedoch wirtschaftliche Jugendhilfe (Übernahme der Kinderbetreuungskosten in Kindertageseinrichtungen) vom Jugendamt der Stadt Fürth erhalten. (In diesem Fall ist der zuständige Sachbearbeiter im Jugendamt der Ansprechpartner).
Update: März 2013
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