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Online-Formulare

Verpflichtungserklärung beantragen

Das Online-Formular ist als Link unter eServices in der rechten Spalte hinterlegt.

Bürgerinnen und Bürger mit Aufenthaltsrecht können mit einer Verpflichtungserklärung einem Drittstaatsangehörigen, der für die Einreise ein Visum benötigt, einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, auch wenn dieser den erforderlichen Nachweis über die finanzielle Sicherung seines Aufenthalts (Lebensunterhalt/ Krankenversicherungsschutz) im Rahmen des Visumverfahrens nicht erbringen kann.

Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Verpflichtungsgeber, den Drittstaatsangehörigen unterzubringen, dessen Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen.

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung sprechen Sie als Verpflichtungsgeber persönlich bei der Ausländerbehörde vor und füllen den dort erhältlichen Vordruck aus.

Bitte beachten Sie unbedingt die notwendigen Unterlagen und Voraussetzungen.

Die notwendigen Unterlagen werden im Formular abgefragt, sodass die Bonitätsprüfung im Vorfeld erfolgen kann.
Wir setzen uns im Nachgang, kurzfristig mit Ihnen in Verbindung, da die vorzulegenden Unterlagen stark variieren können.

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis der Gastgeberin bzw. des Gastgebers
  • Aktueller Einkommensnachweis des Gastgebers und aller im Haushalt lebenden und gemeldeten Personen (z.B. die letzten drei Verdienstabrechnungen, den letzten Rentenbescheid, Kontoauszüge von Mieteinnahmen, etc.)

Nicht zu berücksichtigendes Einkommen: Leistungen der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Erziehungsgeld, Kindergeld, Pflegegeld, Stipendien, Bafög etc.

  • Bei Selbstständigen oder freiberuflichen tätigen Personen: Bestätigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der letzten drei Monate.
  • Kopie des Nationalpasses des Gastes/der Gäste

Bei einem Einreisezweck abweichend von Besuchsaufenthalt sind zusätzlich die folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Mietvertrag, die Kaltmiete und Nebenkostenpauschale müssen ersichtlich sein, inklusive der dazugehörigen Kontoauszüge der letzten Abbuchung
  • Kontoauszug der letzten Abbuchung Strom / Energie
  • Bei Wohnungseigentümer: Nachweis über die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate eines Darlehens ( Kontoauszug der Abbuchungen, Zins- und Tilgungsraten)
  • Kaufvertrag oder Grundbucheintrag
  • Kontoauszug der Abbuchung Nebenkosten / Grundabgabenbescheid
  • Sonstige Nachweise über monatliche wiederkehrende Belastungen

 

 

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