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27.3.2023 - Soziales & Gesundheit

Unterhaltsvorschuss in Fürth

Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität von Alleinerziehenden und ihren Kindern, wenn Zahlungen des anderen Elternteils ausbleiben. Es ist aber – wie der Name schon sagt – ein Vorschuss. Sobald der Unterhaltspflichtige in der Lage ist, seine Zahlungspflichten zu erfüllen, werden die Leistungen zurückgefordert.
 
Bund und Länder haben die Leistungen für Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 17 Jahre ausgedehnt. Die Anträge können ab sofort beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eingereicht werden. Archivfoto: Erich Malter

2017 haben Bund und Länder die Leistungen für Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 17 Jahre ausgedehnt. Die Anträge können beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eingereicht werden. Archivfoto: Erich Malter

 
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn ein Kind
  • das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
  • im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder der von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt und
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil oder - wenn der Elternteil oder ein Stiefelternteil verstorben ist - keine zu hohen Waisenbezüge hat und
  • im Alter von zwölf bis zur Volljährigkeit entweder keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht oder durch die Unterhaltsvorschussleistung Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann oder der alleinerziehende Elternteil über Einkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügt.
  • Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer haben grundsätzlich nur einen Anspruch, wenn das anspruchsberechtigte Kind oder der alleinstehende Elternteil im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, ist.
 
Der Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beim Jugendamt beantragt werden. Der entsprechende Kontakt sowie das von der Staatsregierung zur Verfügung gestellt Formular, welches nicht online ausgefüllt werden kann, stehen im rechten Bereich dieser Seite zur Verfügung. Im dort ebenfalls verlinkten Infoblatt erfahren Sie außerdem, was zu beachten ist und welche Dokumente mitgebracht werden müssen. 
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