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Online-Formulare

Wildpflanzen - Antrag auf gewerbsmäßige Entnahme sowie Be- oder Verarbeitung

Mit diesem Online-Formular kann der Antrag auf gewerbsmäßige Entnahme sowie Be- oder Verarbeitung von Wildpflanzen gestellt werden.

Wenn Sie wild lebende Pflanzen (zum Beispiel Feldblumen, Heidelbeeren, Moos, Farne, Flechten, Pilze usw.) oder Teile von ihnen für den Handel oder für andere gewerbliche Zwecke sammeln möchten, benötigen Sie zum einen die Erlaubnis des Grundstückeigentümers, sowie eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Damit soll eine Übernutzung, starke Verminderung oder sogar Ausrottung derartiger Wildpflanzen verhindert werden. Aus diesem Grund kann die Genehmigung an bestimmte Auflagen zum Schutze der Wildpflanzen gekoppelt werden, die Ihnen bei widriger Einhaltung auch wieder entzogen werden kann.

 Als Pflanzen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes gelten:

  • wild lebende, durch künstliche Vermehrung gewonnene, sowie tote Pflanzen wild lebender Arten
  • Samen, Früchte oder sonstige Entwicklungsformen von Pflanzen wild lebender Arten
  • ohne Weiteres erkennbare Teile von Pflanzen wild lebender Arten
  • ohne Weiteres erkennbar aus Pflanzen wild lebender Arten gewonnene Erzeugnisse

 Den Link zum Online-Formular finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite.

 

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