Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung erachtet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der sogenannten Vogelgrippe nicht mehr erforderlich. Die Kreisverwaltungsbehörden wurden deshalb gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen.
Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz hat daher die Allgemeinverfügung vom 13. Dezember zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügelhaltungen aufgehoben. Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich.
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