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29.6.2022 - Stadtnachricht

Regelung zum WLAN bei der Stadt Fürth

1. Gestattung zur Nutzung des kabellosen Internetzugangs

Die Stadt Fürth stellt Besuchern in deren Einrichtungen einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Er bietet dem Nutzer für die Dauer seines Aufenthaltes die Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses Internetzugangs über WLAN.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses WLANs zu gestatten. Der Betreiber ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen  dieser Mitbenutzung durch den Nutzer verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. 

Die Stadt Fürth ist jederzeit berechtigt, weitere Nutzer zuzulassen und den Zugang des Nutzers ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen.

Die Stadt Fürth behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.


2. Zugangsdaten

Die Stadt Fürth stellt dem Benutzer hierfür Zugangsdaten zur Verfügung (Zugangssicherung). Diese Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte  weitergegeben werden.

Die Stadt Fürth kann diese Zugangsdaten jederzeit ändern bzw. zeitlich beschränken. Der Benutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten stets geheim zu halten.


3. Haftungsbeschränkung

Dem Benutzer ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüber hinausgehende  Sicherheitsmaßnahmen (zum Beispiel Virenschutz, Firewall oder ähnliches) stellt die Stadt Fürth für diesen Anwendungsfall nicht zur Verfügung.

Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine WPA2-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können.

Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Stadt Fürth. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf  eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden an Endgeräten oder Daten des Nutzers, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt die Stadt Fürth keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden seitens der Stadt Fürth und/oder derer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.


4. Verantwortlichkeit des Nutzers

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der User alleine verantwortlich.

Nimmt der Nutzer über das WLAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der Nutzer

  • keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up- und Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;
  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
  • geltende Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine herabwürdigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.


5. Freistellung des Betreibers von Ansprüchen Dritter

Der Nutzer stellt die Stadt Fürth von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den Nutzer und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.


6. Dokumentation

Der Nutzer wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs der Stadt Fürth mit IPAdresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um den Betreiber wenn nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher Nutzer wann das
WLAN genutzt hat.

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