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Online-Formulare

Bestattung und Überführung bei Sterbefällen

Mit dem Formular Anzeige für Bestattung bzw. Überführung (unter "eService" im rechten Bereich dieser Seite) können Sterbefälle bei der Bestattungsabteiliung des Standesamts angezeigt werden und Friedhofsleistungen bestellt werden. Die Anzeigepflicht besteht für sämtliche in Fürth verstorbene Personen, aber auch für auswärts Verstorbene bei einer Beisetzung in Fürth. Den Sterbeort bitte genau angeben (zum Beispiel bei Sterbefall in einem Altenheim die Straße und Hausnummer).

Bei der Anzeige durch Dritte, zum Beispiel durch ein Bestattungsinstitut, ist eine Vollmacht des Bestattungspflichtigen mit Name und Anschrift des Beauftragten zwingend erforderlich.

Zusätzlich enthält das Formular einen Bestellschein, mit dem Friedhofsleistungen bestellt werden können. Hierüber erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die musikalische Umrahmung ist keine Leistung der Bestattungsabteiliung des Standesamts. Die am Friedhof zugelassenen Musiker sind freiberuflich tätig.

Die Bestattung außerhalb der gesetzlichen Bestattungszeit (96 Stunden nach Eintritt des Todes) bedarf der Genehmigung des staatlichen Gesundheitsamtes Fürth. 

Die Räumung des Grabes für eine Beisetzung ist Sache des Bestattungspflichtigen bzw. des Grabinhabers. Die Stadt wird hier nur vermittelnd tätig. Wird keine bestimmte Firma genannt und auch kein anderer Wunsch geäußert, erteilt die Friedhofsverwaltung Fürth Räumungsauftrag namens und auf Rechnung des Bestattungspflichtigen.

 

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