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Online-Formulare

Wasserrechtliche Gestattungen

Für jede Einwirkung auf ein Gewässer wird eine behördliche Gestattung benötigt. Dazu gehören insbesondere die Entnahme und das Ableiten von Grundwasser sowie das Einleiten von Niederschlagswasser. Für diese Vorgänge finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite Online Formulare.

  • Mit dem Antrag auf Erteilung einer "Wasserrechtlichen Erlaubnis (Artikel 15 Bayerisches Wassergesetz BayWG) für das Entnehmen von Grundwasser" kann eine Erlaubnis für die Grundwasserentnahme aus Brunnen beantragt werden.
  • Mit dem Antrag auf Erteilung einer "Wasserrechtlichen Erlaubnis (Artikel 15 Bayerisches Wassergesetz BayWG i.V.m. Artikel 70 Bayerisches Wassergesetz BayWG) für das Ableiten von Grundwasser während der Bauzeit" kann eine Erlaubnis für das Ableiten von Grundwasser bei Bauvorhaben beantragt werden (Bauwasserhaltung).
  • Mit dem Antrag auf Erteilung einer "Wasserrechtlichen Erlaubnis (Artikel 15 Bayerisches Wassergesetz BayWG) für das Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser" kann eine Erlaubnis für die gezielte Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in ein oberirdisches Gewässer beantragt werden.

Für die Anzeige von allen Erdaufschlüssen wie Bohrungen, (Garten-)Brunnen, Freilegen von Grundwasser (auch vorübergehend) und ähnlichen Maßnahmen ist ein gesonderter Artikel mit Online-Formular zum Stichwort "Bohranzeige" angelegt. 

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