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Gewährung einer Mietwohnraum – Zusatzförderung (EOF)

Der Freistaat Bayern fördert im Bayerischen Wohnungsbauprogramm den Bau und den Umbau von bedarfsgerechten Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Das Ziel ist bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu schaffen. Die geförderten Wohnungen sollen so geplant und ausgeführt werden, dass sie langfristig von einem möglichst großen Personenkreis genutzt werden können, insbesondere auch von älteren Menschen.
 
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder der Nießbraucher eines geeigneten Grundstücks.

Förderfähig sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 der Zweiten Berechnungsverordnung (II.BV).

Die Förderung erfolgt für die Dauer von 25 oder 40 Jahren über zinsgünstige Baudarlehen und einem ergänzenden Zuschuss (bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche). Für besonders nachhaltige Vorhaben ist mit dem Förderbaustein "Nachhaltigkeitszuschuss" eine Förderung in Höhe von bis zu 200  Euro pro Quadratmeter Wohnfläche möglich. Mit dem Förderbaustein "Energieeffizienzzuschuss" können für zusätzliche Kosten aufgrund erhöhter energetischer Anforderungen bis zu 100  Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt werden. Zudem ermöglicht der Förderbaustein "drauf und dran – nachhaltig erneuern und erweitern" eine Erhöhung des ergänzenden Zuschusses auf bis zu 125 Prozent für Gebäudeerweiterung und eine Erhöhung des ergänzenden Zuschusses auf bis zu 75 Prozent für Modernisierung des Bestands.

Der Mieter erhält bei der Einkommensorientierten Förderung einen Zuschuss, der die vereinbarte Marktmiete auf eine ihm nach seinem Einkommen zumutbare Miete senkt. Bei der Aufwendungsorientierten Förderung wird die Miete entsprechend dem örtlichen Mietniveau auf die zumutbare Höhe festgelegt.
 
Sofern Sie Mieter von geförderten Mietwohnraum sind oder diesen künftig beziehen, können Sie Ihre Förderung hier direkt online beantragen.
 
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