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Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung

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Telefon: (0911) 974-3375
Fax: (0911) 974-3302
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Gebäude:
Technisches Rathaus
Hirschenstraße 2
90762 Fürth
Ebene 2.2.
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Öffnungszeiten:
Telefonische planungsrechtliche Beratung von Bauherren und Entwurfsverfassern: Montag, Dienstag und Mittwoch von 10 bis 12 Uhr, Donnerstag von 14 bis 16 Uhr

Für die persönliche Beratung bitten wir Sie, vorher einen Termin zu vereinbaren.

Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Frau Kraus
Funktion: Abteilungsleitung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung

Etage: Ebene 2.2., Zimmer 254

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Kurzbeschreibung:

Abteilung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung

Die Abteilung ist zuständig für die Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschafts-plan. Der FNP ist im zweistufigen System der Bauleitplanung der Entwicklungsrahmen für die Bebauungspläne.

Er stellt gemäß § 5 BauGB für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung (zum Beispiel Bau-, Verkehrs- und Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald, Gemeinbedarfsflächen, Flächen für die Ver- und Entsorgung) dar. Daneben werden im FNP landschaftsplanerische Zielsetzungen (unter anderem Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) aufgezeigt. Im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung ist die Abteilung für das sogenannte Ökokonto der Stadt Fürth zuständig. Ihr obliegt auch die Prüfung von Bauvorhaben im Außenbereich, die Beurteilung von Bauleitplänen der Nachbargemeinden gemäß § 2 BauGB sowie die Verfahrensführung zur Aufstellung der Land-schaftsschutzverordnung nach dem Bayer. Naturschutzgesetz

Die Abteilung ist darüber hinaus zuständig für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen einschließlich Grünordnungsplanung, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit Durchführungsvertrag und anderer Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Ein Bebauungsplan regelt durch Festsetzungen die städtebauliche Ordnung. Die Festsetzungsmöglichkeiten sind im BauGB verankert und regeln unter anderem die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, Gestaltungsmerkmale sowie die Stellung der baulichen Anlagen.

Daneben werden durch die Abteilung städtebauliche Konzepte  erarbeitet und die planungsrechtliche Prüfung von Bauanträgen durchgeführt. Darüber hinaus gehören die Lösung von Problemen der Stadtgestaltung und städtebauliche Wettbewerbe zum Aufgabenfeld der Bauleitplanung.

Die Abteilung bietet des Weiteren ein umfangreiches Angebot im Bereich der Beratung von Bauherren, Planern und Architekten zur planungsrechtlichen Zulässigkeit und zur städtebaulichen Optimierung von Bauvorhaben.
 

Übergeordnete Dienststelle
Stadtplanungsamt
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Dienstleistungen und weitere Infos:

Wohnbaulücken-Kataster

Dokumente

Flächennutzungsplan (25,48 MB)
Baukunstbeirat Geschäftsordnung (0,23 MB)
Erläuterungsbericht zum FNP (5,74 MB)

Links

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