Kurzbeschreibung:
An die ordnungsgemäße Entsorgung vor allem betrieblicher Abfälle werden seitens des Gesetzgebers eine Reihe von Anforderungen gestellt.
Sofern nicht andere Behörden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben damit betraut sind, vollzieht die untere Abfallrechtsbehörde der Stadt Fürth die abfallrechtlichen Vorschriften.
Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
- Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen von gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen von Abfällen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Entgegennahme und Bestätigung von Anzeigen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach § 53 KrWG
- Erteilung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG
- Vergabe von Erzeuger- Beförderer- Händler- und Maklernummern nach den Vorgaben des § 28 Nachweisverordnung (NachwV)
- Entgegennahme der Anzeigen von Erstaufbringungsflächen nach § 9 Bioabfallverordnung
- Prüfung von Klärschlammaufbringungen auf landwirtschaftlichen Flächen
- Erteilung von Gestattungen zur Bestellung von nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten bzw. Abfallbeauftragten für Konzerne nach §§ 5 und 6 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
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