Kurzbeschreibung:
Das Sachgebiet ist insbesondere zuständig für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen einschl. Grünordnungsplanung und anderer Satzungen nach dem Baugesetzbuch. Der Bebauungsplan enthält die für die einzelnen Bürger rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
Ferner ist es zuständig für städtebauliche Konzepte aller Art, vorhabenbezogene Bebauungspläne mit Durchführungsverträgen, planungsrechtliche Prüfung von Bauanträgen, Probleme der Stadtgestaltung und städtebauliche Wettbewerbe.
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