Gartenwasserzähler

Da bei der Bewässerung des Gartens kein Abwasser in den Kanal geleitet wird, kann mit Hilfe eines „Gartenwasserzählers“ diese Menge bei der Ermittlung der Kanalbenutzungsgebühr unberücksichtigt bleiben. Hierzu ist eine Genehmigung (siehe Antrag im rechten Bereich dieser Seite unter Downloads) erforderlich.

Hinweis: Der Wasserzähler unterliegt dem Eichgesetz. Demnach ist die Gültigkeit für Kaltwasserzähler auf sechs Jahre begrenzt.

Wasserzähler deren Eichdatum abgelaufen ist, können bei der Ermäßigung der Schmutzwassergebühr keine Berücksichtigung finden. Die Gültigkeit des Wasserzählers kann durch Nacheichung verlängert werden. Der Einbau eines neuen Wasserzählers ist jedoch meist vorteilhafter. Das Datum ist auf jedem geeichten Wasserzähler zu finden. Es ist häufig seitlich am Zähler oder mittels Aufkleber auf dem Gehäuse angebracht. Das Eichdatum wird als zweistellige Zahl angegeben. Die Zahl 11 bedeutet beispielweise, dass der Zähler im Jahr 2011 geeicht wurde und er somit bis zum 31. Dezember 2017 Gültigkeit besitzt.

Copyright: © Stadt Fürth 2024
morelink: https://www.fuerth.de/desktopdefault.aspx/tabid-940/1578_read-21165/