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9.4.2014
Datenschutz darf nicht Täterschutz sein

in kurzen Abständen wurde das Juweliergeschäft Kuhnle in der Königstraße in jüngster Vergangenheit gleich zweimal Ziel von Diebstahl und Raub.

Beim jüngsten Vorfall bedrohten die Täter die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schusswaffen und flohen. Was ein derartiges Ereignis für die betroffenen Menschen bedeutet, welche Ängste – sicherlich auch langfristig – damit  beruflich und privat verbunden sein können, kann sicher jeder nachvollziehen.

Inhaber Christoph Kuhnle hat daraufhin die Videoaufzeichnungen, die die Räuber zeigen, ins Internet gestellt, um die Ergreifung der Täter zu beschleunigen. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht sieht darin einen „Akt der Selbstjustiz“ und begründet dies damit, dass auch schwerstkriminelle Straftäter einen Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung hätten. Und weiter: Der Juwelier hätte das Einverständnis der Täter einholen müssen, bevor er die Aufnahmen veröffentlicht.

Als Jurist und ehemaliger Staatsanwalt kann ich vor einer solchen Auffassung nur warnen. Damit wird für mein Dafürhalten dem Vorurteil Nahrung gegeben, dass Datenschutz in erster Linie Täterschutz ist.

Dass Christoph Kuhnle alles versucht, das Leben seiner Beschäftigten und natürlich auch sein Leben und seine Existenz zu schützen, ist für mich absolut nachvollziehbar und hat mit „Selbstjustiz“ nichts zu tun.

In einem Schreiben  an den bayerischen Datenschutzbeauftragten Thomas Petri und den Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht Thomas Kranig habe ich deshalb die dort herrschende Rechtsauffassung kritisiert und gebeten, diese zu überprüfen. Hier besteht  eindeutig Handlungsbedarf, damit Täter ihre gerechte Strafe so schnell wie möglich erhalten und ihre Opfer den Glauben an Recht und vor allem Gerechtigkeit nicht verlieren. Ich werde in dieser Sache auch nicht locker lassen und habe als nächsten Schritt auch den bayerischen Justizminister Winfried Bausback um seine Unterstützung gebeten.

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