Die Heimaufsicht hat nach § 23 Abs. 3 Heimgesetz alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
Der Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Fürth für die Jahre 2004 und 2005 ist im rechten Bereich dieser Seite unter Infoblatt zu finden. Zudem liegt der Tätigkeitsbericht bei der Bürgerberatung der Stadt Fürth aus oder kann bei der Heimaufsicht der Stadt Fürth im Ordnungsamt und bei [email protected] angefordert werden. |