Panoramabild der Stadt Fürth, Link zur Startseite
Fürther Rathaus Wirtschaft Stadtentwicklung Leben in Fürth Tourismus eDienste
19.9.2005 - Bauprojekte

Geänderter Flächennutzungsplan für Thermalbad liegt aus

Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 98 zur Errichtung eines Thermalbades im Bereich des Scherbsgraben, Gemarkung Fürth. Hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Planung und den Bau eines Thermalbades mit Hallensport-, Erlebnis- und Freizeitbad sowie einer großzügigen Saunalandschaft zu schaffen. Hierfür soll der wirksame Flächennutzungsplan durch Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Thermalbad“ geändert werden. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkrete Nutzung für die Geschosse oberhalb des geplanten Parkhauses vorliegt, wird der Bereich zwischen Cadolzburger Straße und Scherbsgraben als gemischte Baufläche ausgewiesen.

(Die Pläne finden Sie im rechten Bereich dieser Seite unter Downloads).

Nachdem im Zeitraum vom 19.08.2004 bis zum 16.09.2004 gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfand und mit Anschreiben vom 20.05.2005 bis zum 24.06.2005 die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt worden sind, hat der Bauausschuss mit Beschluss vom 20.07.2005 den Entwurf zur 98. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Fürth einschließlich Begründung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

Ort und Dauer der Auslegung:

Die öffentliche Auslegung beginnt am 1.9.2005 und endet am 4.10.2005.

Der Entwurf zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 98 mit Begründung kann im Stadtplanungsamt, Rudolf-Breitscheid-Straße 35, III. Stock, Montag bis Donnerstag von 8   bis 15.30 Uhr und Freitag von 8 bis 12:30 Uhr eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Begründung mit Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 98 sowie diverse umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
  • Auf Wunsch erteilt das Stadtplanungsamt auch außerhalb der genannten Sprechzeiten Auskünfte. Gesonderte Termine können beim Sachgebietsleiter telefonisch unter Telefon 974-2656 vereinbart werden.
  • Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Die Anregungen sind in mündlicher Form, in schriftlicher Form oder zur Niederschrift vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
zurueck Zurück Versendenversenden Druckendrucken
ImpressumAllg. DatenschutzinfoDatenschutz i. d. Fachbereichen
2024© Stadt Fürth
Sitemap Home Kontakt
Schnellsuche
erweiterte Suche