Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für gewerbliche, regionalwirtschaftliche bedeutsame Vorhaben in den Bereichen der Industrie, des Handwerk und des Dienstleistungsgewerbes für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Einzelne Branchen, wie die Bauwirtschaft, das Transport- und Lagergewerbe sowie der Einzelhandel sind jedoch von der Förderung ausgenommen. Fördergebiet ohne räumliche Einschränkungen ist das gesamte Stadtgebiet.
Um den Mittelstand noch stärker zu unterstützen, sind zudem die Förderhöchstsätze angehoben worden. Die Zuschüsse betragen nun:
maximal 20 Prozent (bisher 15 Prozent) für kleine Unternehmen, die
- weniger als 50 Personen beschäftigen und
- höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme haben
maximal 10 Prozent (bisher 7,5 Prozent) für mittlere Unternehmen, die
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme haben
Die Unternehmen müssen unabhängig sein. Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen werden bei der Berechnung der Schwellenwerte mit berücksichtigt. Die Investitionssumme muss in der Regel über 500 000 Euro liegen und der Primäreffekt – also ein überregionaler Absatz (außerhalb eines Radius von 50 Kilometern) von Waren oder Dienstleistungen – muss gegeben sein.
Im Zusammenhang mit der Investitionsförderung wird noch auf die Kreditschienen der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit den Möglichkeiten von zinsgünstigen Darlehen hingewiesen. Die Abwicklung erfolgt über die jeweilige Hausbank.
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