Steuern und Abgaben
In Fürth werden Gewerbe-, Grund-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer erhoben.
Zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen gehören Steuern und Abgaben, die zur Finanzierung ihrer öffentlichen Leistungen benötigt werden. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen leisten auf diese Weise ihren jeweiligen Beitrag, damit die Stadtverwaltungen ihre Aufgaben erfüllen können.
In Fürth werden Gewerbe-, Grund-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer erhoben.
Die Gewerbesteuer beteiligt die lokal tätige Wirtschaft an den Kosten der für einen attraktiven Wirtschaftsstandort notwendigen Infrastruktur.
Die Grundsteuer (Bodenzins) ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken einschließlich eventueller Gebäude.
Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben. Zur Kennzeichnung gibt die Stadt ein Hundezeichen (Steuermarke) aus.
Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet Fürth Inhaber (Eigentümer, Mieter oder Nutzungsberechtigter) einer oder mehrere Zweitwohnungen ist.