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Kommunaler Wärmeplan für Fürth
Der Kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument. Er zeigt grundsätzlich, in welchen Gebieten sich welche erneuerbaren Wärmequellen bzw. Wärmeversorgungslösungen besonders eignen.
© Stadt Fürth, Birner
Mit Beschluss des Stadtrats vom 17. Dezember 2025 wurde der kommunale Wärmeplan der Stadt Fürth beschlossen. Dieser stellt die grundlegende Planung auf, wie eine klimaneutrale, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung im gesamten Stadtgebiet bis 2040 erreicht werden kann. Die zugrundeliegende Rechtsgrundlage ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das 2023 vom Bundestag beschlossen wurde. Dieses verpflichtet die Stadt Fürth dazu, ihre Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 zu veröffentlichen.
Der Wärmeplan dient als übergeordneter Fahrplan, der erste Handlungsempfehlungen und Entscheidungsgrundlagen für alle beteiligten Akteure – also von den Bürgerinnen und Bürgern über die Energieversorgungsunternehmen bis hin zu Verwaltung und Politik – liefert. Die Ergebnisse der Wärmeplanung bilden die Grundlage für zukünftige Maßnahmen und Investitionen in die Wärmeversorgung der Stadt.
Bis zu einem möglichen Ausbau bzw. Neubau von Wärmenetzen müssen im Anschluss an die Wärmeplanung weitere Planungsschritte durchlaufen werden. Eine detaillierte technische Ausarbeitung des Wärmeversorgungssystems ist nicht Teil des Wärmeplans, sondern wird im Rahmen von nachfolgenden Machbarkeitsstudien erarbeitet.
Der Wärmeplan enthält keine rechtlich verbindlichen Garantien oder Verpflichtungen zur Errichtung oder zum Anschluss an Wärmenetze. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und anderen Interessierten zur Information und Orientierung. Gesetzliche Vorgaben zum Betrieb fossiler Heizungen und Fristen für deren Austausch entstammen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes und sind von der Wärmeplanung nicht in direkter Weise betroffen.
Bei der Ausarbeitung des kommunalen Wärmeplans werden die Stadt Fürth und die infra fürth GmbH unterstützt durch die greenventory GmbH aus Freiburg. Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans wird gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative.
Abschlussbericht und Eignungsgebiete zur Kommunalen Wärmeplanung
Gerne stellen wir Ihnen den vollständigen Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Fürth zum Download zur Verfügung.
Abschlussbericht herunterladen
Auf einer eigens erstellten Karte sehen Sie die identifizierten Eignungsgebiete für Wärmenetze in den vier unterschiedlichen Prioritätskategorien. Bei den farblich nicht hervorgehobenen Bereichen handelt es sich um Einzelversorgungsgebiete, in denen die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Erschließung durch zentrale Wärmenetze nicht gegeben ist.
Wärmenetzeignungsgebiete ansehen
Am 18. Juni 2026 veranstaltete die Stadt Fürth gemeinsam mit der infra fürth in der Kofferfrabrik eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger zur kommunalen Wärmeplanung und den Energieberatungsangeboten. Die zugehörige Präsentation stellen wir Ihnen gerne zum Download zur Verfügung.
Neuigkeiten zur Umsetzung des Kommunalen Wärmeplans
Seit dem Beschluss der kommunalen Wärmeplanung im Dezember 2025 wird stetig an deren Umsetzung gearbeitet. Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der aktuellen Entwicklungen bis Ende April 2026.
Durch die infra fürth gmbh werden derzeit verschiedene Machbarkeitsstudien durchgeführt. Die Umsetzung dieser Studien wurde im Rahmen der Maßnahme des Kommunalen Wärmeplans beschlossen. Unter den derzeit laufenden Untersuchungen befindet sich eine Machbarkeitsuntersuchung zur technischen, baulichen und ökologischen Umsetzung einer neuen Heizzentrale. Die Heizzentrale soll es ermöglichen, Wärme aus dem Flusswasser der Regnitz und aus dem Abwasser der Kläranlage zu gewinnen. Mit Ergebnissen für die Machbarkeitsstudie wird bis Ende 2026 gerechnet.
Daneben wird derzeit ebenfalls die Fernwärmenetzplanung in der Fürther Südstadt (südlich der Bahnlinie) überarbeitet. Auch hier sollen Ergebnisse für einen ersten, groben Zeitplan zum geplanten Fernwärmenetzausbau bis Ende 2026 vorliegen.
Die Untersuchungen zur Machbarkeit ein Nahwärmenetzes im Bereich der Stadthalle Fürth starten im Frühjahr 2026.
Weitere Informationen zur Umsetzung des Kommunalen Wärmeplans finden Sie auch auf der Website der infra fürth gmbh.
Neuigkeiten zu bevorstehenden Ausbaumaßnahmen, die bereits in Kürze umgesetzt werden, finden Sie ebenfalls auf der infra-Website.
Fragen und Antworten zum Kommunalen Wärmeplan
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das wesentliche Schritte aufzeigt, um eine klimaneutrale, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung im Stadtgebiet langfristig sicherzustellen. Der Wärmeplan dient dabei als allgemeiner Fahrplan, der erste Handlungsempfehlungen und Entscheidungsgrundlagen für die beteiligten Akteure liefert.
Der Plan umfasst die Analyse der aktuellen Situation der Wärmeversorgung, die Ermittlung des zukünftigen Wärmebedarfs sowie die Identifizierung von Potenzialen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Diese werden zu einem lokalen Zielbild (Zielszenario) zusammengefügt. Daneben beinhaltet der Wärmeplan die Entwicklung von Strategien und Maßnahmen als erste Schritte zur Zielerreichung. Der Wärmeplan ist spezifisch auf die Stadt Fürth zugeschnitten, um die lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Die kommunale Wärmeplanung identifiziert geeignete Wärme-Technologien für unterschiedliche Bereiche der Stadt. Insbesondere identifiziert sie Gebiete, die sich grundsätzlich für eine zentrale Wärmeversorgung eignen (sogenannte Wärmenetzeignungsgebiete) und solche, die primär für eine dezentrale Wärmeversorgung, zum Beispiel über Wärmepumpen oder Pelletheizungen, geeignet sind. Der Wärmeplan ersetzt keine gebäudespezifische Planung und individuelle Entscheidung durch Eigentümerinnen und Eigentümer.
Der Kommunale Wärmeplan der Stadt Fürth wurde am 17. Dezember 2025 durch den Stadtrat beschlossen. Dieser Wärmeplan wird spätestens alle fünf Jahre aktualisiert und den aktuellen Entwicklungen angepasst.
Nein, der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument. Er dient lediglich als Orientierungshilfe und enthält keine rechtlich verpflichtenden Vorgaben oder Garantien.
Der kommunale Wärmeplan dient in erster Linie als strategische Planungsbasis und identifiziert mögliche Handlungsfelder für die Kommune. Dabei sind die im Wärmeplan ausgewiesenen Eignungsgebiete für Wärmenetze oder Einzelversorgung sowie spezifische Maßnahmen als Orientierung und nicht als verpflichtende Anweisungen zu verstehen. Vielmehr dienen sie als Ausgangspunkt für weiterführende Überlegungen in der städtischen und energetischen Planung und sollten daher an den relevanten kommunalen Schnittstellen berücksichtigt werden.
Insbesondere bei der Entwicklung von Wärmenetzen, werden Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig informiert und eingebunden. So kann sichergestellt werden, dass die individuellen Entscheidungen zur Umstellung der Wärmeversorgung eines Gebäudes im Einklang mit der kommunalen Planung getroffen werden.
Ich bin Mieterin oder Mieter: Informieren Sie sich über etwaige geplante Maßnahmen und sprechen Sie mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter über mögliche Änderungen.
Ich bin Vermieterin oder Vermieter: Berücksichtigen Sie die Empfehlungen des kommunalen Wärmeplans bei Sanierungen oder Neubauten. Analysieren Sie die Rentabilität der möglichen Handlungsoptionen auf Gebäudeebene, wie Sanierungen, die Installation einer Wärmepumpe, Biomasseheizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz im Hinblick auf die langfristige Wertsteigerung der Immobilie und mögliche Mietanpassungen. Achten Sie bei der Umsetzung von Sanierungen auf eine transparente Kommunikation und Absprache mit den Mieterinnen und Mietern, da diese mit temporären Unannehmlichkeiten und Kostensteigerungen einhergehen können.
Ich bin Gebäudeeigentümerin oder Gebäudeeigentümer: Prüfen Sie, ob sich Ihr Gebäude in einem Eignungsgebiet für Wärmenetze befindet. Die lokalen Versorger können Ihnen Auskunft darüber geben, ob der Ausbau des Wärmenetzes in Ihrem Gebiet bereits geplant ist. Sollte Ihre Immobilie außerhalb eines der in diesem Wärmeplan aufgeführten Wärmenetz- eignungsgebiete liegen, ist ein zeitnaher Anschluss an ein großflächiges Wärmenetz eher unwahrscheinlich. Es gibt allerdings zahlreiche alternative Maßnahmen, die Sie zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung Ihrer CO2-Emissionen ergreifen können. Mit erneuerbaren Energien betriebene Heiztechnologien können dabei helfen, den Wärme- und Strombedarf Ihrer Immobilie nachhaltiger zu decken. Optionen sind beispielsweise die Installation einer Wärmepumpe, die mit Luft, Erdwärmesonden oder -kollektoren betrieben wird, oder die Umstellung auf eine Biomasseheizung. Ebenso können Sie die Installation einer Photovoltaik-Anlage zur Deckung des Strombedarfs in Betracht ziehen. Prüfen Sie, welche energetischen Sanierungen zu einer besseren Energieeffizienz Ihres Gebäudes beitragen können. Bei umfassenden Sanierungen ist in der Regel die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfehlenswert, welcher Maßnahmen wie die Dämmung von Dach und Fassade, den Austausch der Fenster oder den hydraulischen Abgleich des Heizungssystems beinhaltet.
Moderne Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind eine weitere Option, die Energieeffizienz und den Wohnkomfort zu steigern.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Förderprogramme, die Sie in Anspruch nehmen können. Die größte Sammlung von Fördermöglichkeiten findet sich in der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Eine individuelle Energieberatung kann Ihnen darüber hinaus weitere, auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Empfehlungen geben.
Ich bin Wohnungseigentümerin oder Wohnungseigentümer: Schließen Sie sich mit anderen Eigentümerinnen und Eigentümern innerhalb der Eigentümergemeinschaft Ihres Gebäudes zusammen und informieren Sie sich bei Ihrer Hausverwaltung nach Handlungsoptionen.
Für alle Anwohnerinnen und Anwohner gleichermaßen gilt zudem: Lassen Sie sich bei Fragen zur Wärmeversorgung und Energieeffizienz nach Möglichkeit fachkundig beraten. Informationen zu den Beratungsangeboten der Stadt Fürth und ihrer Kooperationspartner finden Sie auf unserer Themenseite zum Bereich Energie, Wärme und Gebäude. Eine produkt- und anbieterneutrale Beratung durch einen fachkundigen Experten oder eine fachkundige Expertin ist der schnellste Weg zu einer bestmöglichen Lösung für Ihre individuelle Situation.
Für die Ausarbeitung der Wärmeplanung wird in der Regel ein Planungsbüro beauftragt. Die Stadt Fürth hat sich dafür entschieden, die Wärmeplanung gemeinsam mit der greenventory GmbH aus Freiburg im Breisgau als Dienstleister durchzuführen.
Die einzelnen Schritte der Wärmeplanung sind im Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgegeben und laufen daher stets nach dem gleichen Vorgehen ab:
Mittels einer Bestandsanalyse wird nach WPG § 15 der Ist-Zustand erhoben. Wie hoch ist der derzeitige Wärmebedarf bilanziell und räumlich verteilt? Welche Energieträger werden für die Wärmeerzeugung eingesetzt? Welche Wärmeerzeugungsanlagen sind vorhanden? Welche für die Wärmeversorgung relevanten Energieinfrastruktur-Anlagen existieren?
In einem nächsten Schritt wird mittels einer Potenzialanalyse nach WPG § 16 erhoben, welche technischen Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme und zur zentralen Wärmespeicherung vorhanden sind. Dabei werden bekannte Restriktionen für die Nutzung von Wärmeerzeugungspotenzialen bereits berücksichtigt, allerdings erfolgt noch keine Abschätzung der Wirtschaftlichkeit oder der Realisierbarkeit. Diese Punkte werden in nachgelagerten Studien bearbeitet. Die Potenzialanalyse dient also dazu, eine Gesamtübersicht über alle nicht durch Restriktionen auszuschließenden Flächen und Punktpotenziale in der Kommune zu liefern.
Auf diesen Analysen aufbauend werden nach WPG § 17 unterschiedliche, zielkonforme Szenarien entworfen. Alle diese Szenarien modellieren verschiedene Pfade zur langfristigen Entwicklung der Wärmeversorgung im Einklang mit dem Zieljahr der Treibhausgasneutralität. Insbesondere berücksichtigt werden dabei die voraussichtliche Entwicklung des Wärmebedarfs innerhalb des beplanten Gebiets sowie die Entwicklung der für die Wärmeversorgung erforderlichen Energieinfrastrukturen. Im Vergleich der verschiedenen Szenarien wird dann ein gut begründetes Zielszenario festgelegt.
Abschließend werden in einer Umsetzungsstrategie nach WPG § 20 Maßnahmen entwickelt, mit denen das Ziel der Versorgung mit ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugter Wärme bis zum Zieljahr erreicht werden kann. Diese Maßnahmen werden von der Kommune selbst oder durch Akteure der Wärmewende durchgeführt.
Die Ergebnisse des Wärmeplans und die Umsetzungsmaßnahmen werden anschließend veröffentlicht.
Die KWP ermöglicht ein koordiniertes, transparentes Vorgehen. Am Ende können Sie als Bürgerinnen und Bürger davon profitieren,
- dass wir das erste Mal ein ganzheitliches Bild der derzeitigen Wärmeversorgung erhalten: bisher werden die dafür notwendigen Daten nämlich nicht zentral gesammelt erfasst und abgeglichen, sondern liegen bei vielen unterschiedlichen Akteuren.
- dass wir eine Übersicht über alle vorhandenen relevanten Potenziale für erneuerbare Energien bekommen: so sehen wir auf den ersten Blick, welche Quellen für eine nachhaltige Wärmeversorgung in Frage kommen.
- dass wir durch die dezentrale, erneuerbare Wärmeversorgung nicht mehr auf fossile Importe angewiesen sind: stattdessen können wir die lokale Wertschöpfung stärken und die Kosten, die durch den Import fossiler Energieträger wie Öl und Gas entstehen, einsparen.
- dass wir in Kombination mit anderen planerischen Instrumenten wie dem integrierten Klimaschutzkonzept oder dem Flächennutzungsplan Synergien nutzen können: wenn zum Beispiel Breitband- und Fernwärmeausbau zusammengelegt werden, muss die Straße nur einmal aufgerissen werden.
- dass wir die Planung von Investitionsentscheidungen sichern und die Wahrscheinlichkeit für Fehlinvestitionen senken können: das macht günstigere Energiekosten für alle wahrscheinlicher, für Bürgerinnen und Bürger und Energieversorger genauso wie für Unternehmen.
- dass wir wie bei anderen Infrastruktur-Aufgaben auch, etwa bei der Abfall- und Abwasserentsorgung, bei der Wärmeversorgung als Gemeinschaftsaufgabe Sie als einzelne Bürgerinnen und Bürger entlasten können: mit der Möglichkeit zum Anschluss an ein Fernwärmenetz haben Sie es selbst in der Hand, ob Sie sich mit alternativen Heizungslösungen befassen wollen oder zur Erfüllung der gesetzlichen Regelungen auf das Wärmenetz zurückgreifen.
- dass wir gesetzliche Ziele erreichen können – wie etwa die Treibhausgas-Neutralität bis 2040: denn eine zentralisierte Fernwärmeversorgung lässt sich oft schneller treibhausgasneutral gestalten als viele private Einzelheizungen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind eng miteinander verzahnt. Ziel aller drei Instrumente ist es, die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu steigern, die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen und die Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt, legt die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude fest. Es schreibt unter anderem vor, dass ab 2024 in Neubaugebieten nur noch Heizsysteme mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien eingebaut werden dürfen. Für Bestandsgebäude und Baulücken in Fürth gilt diese Vorgabe ab dem 30. Juni 2026. Bestehende Heizungen dürfen weiterhin genutzt und repariert werden, bis ein Austausch nötig ist. Ab 2045 müssen alle Heizsysteme vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Aktuell ist eine Überarbeitung des GEG angekündigt. Mit Ergebnissen ist hierfür frühestens in 2026 zu rechnen.
Die kommunale Wärmeplanung bildet dafür die strategische Grundlage: Sie identifiziert lokale Potenziale, zeigt Versorgungsoptionen auf und kann durch den Stadtrat konkretisiert werden – etwa durch Satzungen, die Gebiete für den Ausbau von Wärmenetzen festlegen. Diese rechtliche Verzahnung ist im GEG (§ 71k) geregelt. Der Wärmeplan selbst entfaltet jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung, sondern dient lediglich als Orientierungs- und Steuerungsinstrument. Aus dem Wärmeplan selbst ergeben sich somit weder rechtlich verbindliche Pflichten noch Garantien.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ergänzt dies als zentrales Förderprogramm. Sie unterstützt Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer finanziell dabei, Maßnahmen umzusetzen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen – etwa durch den Einbau effizienter Heizungen oder energetische Sanierungen. Dadurch wird die praktische Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung erleichtert und zusätzliche Anreize für Investitionen geschaffen. Nähere Information zur Bundesförderung für effiziente Gebäude finden Sie auf den Webseiten der BAFA und der KFW.
Insgesamt greifen GEG, BEG und Wärmeplanung ineinander: Kommunen können über ihre Wärmeplanung die Wärmewende steuern, während klare rechtliche Vorgaben (GEG) und finanzielle Anreize (BEG) die Umsetzung auf Gebäudeebene unterstützen.
Solarthermie nutzt die Wärmequelle Sonnenstrahlung, wandelt sie direkt in Wärme um und speist diese über Dachkollektoren in einzelne Gebäude oder über große Freilandanlagen in Wärmenetze ein. In den vergangenen Jahren neu auf den Markt gekommen sind zudem sogenannte PVT-Module. Dabei handelt es sich um Hybrid-Module, die Solarstrom und Wärme gleichzeitig erzeugen. Sie kombinieren Photovoltaik-Zellen (PV) mit solarthermischen Kollektoren (T).
Erdwärmekollektoren gewinnen ihre Wärme aus dem Boden, durch flach verlegte Rohrschleifen in wenigen Metern Tiefe. Eine Wärmepumpe hebt die Wärme auf Heiz- und Warmwassertemperatur an und versorgt so ohne tiefe Bohrungen Gebäude mit ausreichend Freifläche auf dem Grundstück.
Erdwärmesonden schöpfen ihre Wärme aus dem Boden in etwa 50 bis 100 Meter Tiefe; ein geschlossenes Rohrsystem führt die Wärme zur Wärmepumpe, die sie auf Heiz- und Warmwassertemperatur anhebt und damit Häuser oder kleine Quartiersnetze versorgt.
Tiefengeothermie erschließt als Wärmequelle heißes Tiefenwasser oder Gestein ab etwa 400 m Tiefe (oft 1000 bis 5000 Meter), überträgt die Wärme direkt bzw. über Wärmetauscher und speist sie in Nah- und Fernwärmenetze ein; bei sehr hohen Temperaturen kann außerdem Strom erzeugt werden.
Biomasse nutzt als Wärmequelle feste Brennstoffe, wie Holz-Hackschnitzel und Pellets, oder gasförmige Energieträger wie Biogas/Biomethan, verbrennt sie in Kesseln oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und liefert die erzeugte Wärme dezentral an Gebäude (Kessel) oder zentral an Wärmenetze (KWK-Anlagen).
Luftwärmepumpen nutzen als Wärmequelle die Außenluft; eine Wärmepumpe entzieht ihr Energie und verdichtet sie auf Heiztemperatur, sodass die gewonnene Wärme in Einzelgebäuden oder – bei Großwärmepumpen – in Fern- und Nahwärmenetzen eingesetzt werden kann.
Gewässerwärmepumpen beziehen ihre Wärme aus Flüssen, Seen oder Grund- und Abwasser, entziehen dem Wasser per Wärmetauscher Umweltwärme, heben sie ebenfalls per Verdichter an und versorgen damit Gebäude in Gewässer- oder Grundwassernähe. In größerer Ausführung können sie ebenfalls Wärmenetze oder Prozesswärme in Gewerbe und Industrie versorgen.
Abwärme ist die Wärme aus unvermeidbarer Prozesswärme in Industrie, Rechenzentren oder Kläranlagen, welche über Wärmetauscher eingefangen und häufig per Wärmepumpe auf Netztemperatur angehoben wird. So deckt sie Grundlasten in Fern- und Nahwärmesystemen.
Grüner Wasserstoff nutzt als Wärmequelle den chemischen Energiegehalt von Wasserstoff aus erneuerbarem Strom; durch Verbrennung in Heizkesseln oder Einspeisung in Gasnetze könnte er künftig Gebäude oder Wärmenetze versorgen, ist jedoch derzeit aufgrund geringer Verfügbarkeit und hoher Kosten noch keine verbreitete Option.
In Kombination mit allen strombasierten Wärmeerzeugern, wie Wärmepumpen, lohnt sich zudem der Blick auf lokale Stromerzeugungspotenziale. Hier spielt insbesondere Photovoltaik, mit der sich Sonnenlicht in elektrischen Strom umwandeln lässt, eine wichtige Rolle.
Nach dem Beschluss der strategischen Planung geht es zunächst darum, beschlossene Maßnahmen umzusetzen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Machbarkeitsstudien, Transformationspläne oder Untersuchungen zur Ausweitung bestehender Fernwärmenetze.
Wie bei allen Planungen bleiben Unsicherheiten, die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht berücksichtigt werden können:
- Wie entwickeln sich die Energiekosten?
- Welche politische Unterstützung gibt es, zum Beispiel in Form von Förderprogrammen?
- Welche gesetzlichen Regularien geben den Handlungsrahmen vor?
- Welche Ressourcen sind für die Umsetzung vorhanden, beispielsweise im Handwerk?
- Welchen technischen Fortschritt gibt es und wie beeinflusst er bestehende Planungen?
Das macht deutlich: der Beschluss der Wärmeplanung ist erst der Anfang. Der Wärmeplan muss alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Dabei werden alle Schritte in verkürzter Form wiederholt, um zu erheben, welche Veränderungen sich in der Zwischenzeit ergeben haben, und um alle Planungsgrundlagen auf den aktuellen Stand zu bringen. Dadurch werden die Ergebnisse jedes Mal etwas detaillierter und fundierter.
Die Folgen des Klimawandels sind bereits jetzt deutlich spürbar und werden über die kommenden Jahrzehnte weiter zunehmen. Um die Gefahren und Belastung durch Extremwetterereignisse, wie Starkregen und Hitzewellen zu begrenzen, braucht es ein entschiedenes Vorgehen gegen den Klimawandel. Deutschland hat sich deshalb das Ziel gesetzt bis 2045 Treibhausgasneutral zu sein. In Bayern verfolgt seinerseits das Ziel bereits bis 2040 klimaneutral zu sein. Um diese Ziele zu erreichen ist die Wärmewende dringend notwendig. Und um die Wärmewende zielgerichtet umsetzen zu können benötigen wir die Wärmeplanung.
Neben der Klimaverträglichkeit zielt die Wärmeplanung auch auf eine bezahlbare und sichere Energieversorgung ab. Die instabile geopolitische Lage macht deutlich, in welche Abhängigkeiten wir uns begeben, wenn wir weiter von fossilen Energieimporten abhängig sind. Zudem werden fossile Brennstoffe wie Erdgas oder Heizöl durch den Europäischen Emissionshandel voraussichtlich immer teurer werden. Die zukünftige Wärmeversorgung wird daher hauptsächlich über lokale und erneuerbare Energien gedeckt werden.
Darum hat der Gesetzgeber das Wärmeplanungsgesetz (WPG) beschlossen: Nach diesem Bundesgesetz muss jede Kommune in Deutschland bis zum 30.06.2028 einen Plan vorlegen, wie sie zukünftig klimaneutral heizen will. Städte wie Fürth, mit mehr als 100.000 Einwohnern, müssen Ihre Planung bereits bis zum 30.06.2026 vorlegen.
Im Pariser Klimaabkommen hat auch Deutschland erklärt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Bayern geht hier als Bundesland weiter und will, laut dem 2020 beschlossenen bayerischen Klimaschutzgesetz, die Klimaneutralität bereits bis 2040 erreichen.
Weil es so viele Gebäude gibt, weil diese noch relativ ineffizient gebaut sind, und weil sie zu einem großen Teil mit fossilen Energieträgern wie Erdgas oder Erdöl beheizt werden, ist der gesamte Gebäudesektor bzw. der Wärmemarkt einer der Hauptverursacher der deutschen Treibhausgasemissionen. Aktuell resultiert rund ein Siebtel der gesamten Emissionen in Deutschland aus dem Gebäudesektor. In Bezug auf die in den vergangenen Jahren erzielten Emissionsreduktionen bleibt der Sektor zudem bislang hinter den gesetzten Zielen zurück.
Gleichzeitig liegen hier noch enorme Einsparpotenziale: einerseits durch die Senkung des Energieverbrauchs wie Sanierung, Renovierung, Modernisierung und Verhaltensänderungen, andererseits durch erneuerbare Wärmeversorgungsarten wie Wärmepumpen, Fernwärme, Geothermie oder Solarthermie. Im Hinblick auf die Preisentwicklung fossiler Energieträger lassen sich so nicht nur erhebliche Mengen Treibhausgase, sondern auch Kosten einsparen.
Nationale Klimaschutzinitiative
© Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.