Wegweiser mit der Ausschrift Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse

Kommunaler Wärmeplan für Fürth

Der Kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument. Er zeigt grundsätzlich, in welchen Gebieten sich welche erneuerbaren Wärmequellen bzw. Wärmeversorgungslösungen besonders eignen.

Mit Beschluss des Stadtrats vom 17. Dezember 2025 wurde der kommunale Wärmeplan der Stadt Fürth beschlossen. Dieser stellt die grundlegende Planung auf, wie eine klimaneutrale, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung im gesamten Stadtgebiet bis 2040 erreicht werden kann. Die zugrundeliegende Rechtsgrundlage ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das 2023 vom Bundestag beschlossen wurde. Dieses verpflichtet die Stadt Fürth dazu, ihre Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 zu veröffentlichen.

Der Wärmeplan dient als übergeordneter Fahrplan, der erste Handlungsempfehlungen und Entscheidungsgrundlagen für alle beteiligten Akteure – also von den Bürgerinnen und Bürgern über die Energieversorgungsunternehmen bis hin zu Verwaltung und Politik – liefert. Die Ergebnisse der Wärmeplanung bilden die Grundlage für zukünftige Maßnahmen und Investitionen in die Wärmeversorgung der Stadt.

Einordnung der kommunalen Wärmeplanung

Was bedeutet die Wärmeplanung für die einzelne Kommune?

Bis zu einem möglichen Ausbau bzw. Neubau von Wärmenetzen müssen im Anschluss an die Wärmeplanung weitere Planungsschritte durchlaufen werden. Eine detaillierte technische Ausarbeitung des Wärmeversorgungssystems ist nicht Teil des Wärmeplans, sondern wird im Rahmen von nachfolgenden Machbarkeitsstudien erarbeitet.

Der Wärmeplan enthält keine rechtlich verbindlichen Garantien oder Verpflichtungen zur Errichtung oder zum Anschluss an Wärmenetze. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und anderen Interessierten zur Information und Orientierung. Gesetzliche Vorgaben zum Betrieb fossiler Heizungen und Fristen für deren Austausch entstammen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes und sind von der Wärmeplanung nicht in direkter Weise betroffen.

Bei der Ausarbeitung des kommunalen Wärmeplans werden die Stadt Fürth und die infra fürth GmbH unterstützt durch die greenventory GmbH aus Freiburg. Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans wird gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative.

Abschlussbericht und Eignungsgebiete zur Kommunalen Wärmeplanung

Gerne stellen wir Ihnen den vollständigen Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Fürth zum Download zur Verfügung.

Abschlussbericht herunterladen

Auf einer eigens erstellten Karte sehen Sie die identifizierten Eignungsgebiete für Wärmenetze in den vier unterschiedlichen Prioritätskategorien. Bei den farblich nicht hervorgehobenen Bereichen handelt es sich um Einzelversorgungsgebiete, in denen die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Erschließung durch zentrale Wärmenetze nicht gegeben ist.

Wärmenetzeignungsgebiete ansehen

Am 18. Juni 2026 veranstaltete die Stadt Fürth gemeinsam mit der infra fürth in der Kofferfrabrik eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger zur kommunalen Wärmeplanung und den Energieberatungsangeboten. Die zugehörige Präsentation stellen wir Ihnen gerne zum Download zur Verfügung. 

Präsentation herunterladen

Neuigkeiten zur Umsetzung des Kommunalen Wärmeplans

Seit dem Beschluss der kommunalen Wärmeplanung im Dezember 2025 wird stetig an deren Umsetzung gearbeitet. Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der aktuellen Entwicklungen bis Ende April 2026.

Fragen und Antworten zum Kommunalen Wärmeplan


Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.