Reparaturbonus
Egal ob Waschmaschine, Smartphone oder Toaster, die Stadt Fürth unterstützt Sie im Sinne der Umwelt bei der Reparatur defekter Elektrogeräte.
Aktueller Hinweis
Trotz der Aufstockung der Fördermittel sind diese für Smartphones fast ausgeschöpft. Ab 2025 stehen wieder neue Mittel zur Verfügung. Nicht davon betroffen ist die Förderung der Reparatur von sonstigen Elektrogeräten. Hier stehen noch Mittel für 2024 zur Verfügung.
Reparieren statt wegwerfen
Nicht jedes kaputte Elektrogerät ist gleich Schrott. Ein solches zu reparieren schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel. Dabei unterstützt die Stadtverwaltung Sie finanziell.
Wir übernehmen pro Person und pro Jahr bei Vorlage der Rechnung 20 Prozent der Ausbesserungsarbeiten, jedoch maximal 50 Euro. Dadurch wird die Nutzungsdauer der Geräte erhöht und Sie vermeiden einen Neukauf.
Das maximale Zuschussvolumen beträgt 5000 Euro pro Kalenderjahr und ist in zwei Fördertöpfe aufgeteilt: Für Handy-/Smartphone-Reparaturen und für sonstige Elektrogeräte stehen je 2500 Euro zur Verfügung.
Bitte beachten: Ist der Fördertopf ausgeschöpft, können wir keine Reparaturen mehr fördern. Es besteht somit kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Reparaturbonus.
Fragen rund um die Förderung
- Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fürth
- Anschluss des Wohngrundstückes an die kommunale Abfallentsorgung
- Volljährigkeit
- Vorlage einer Kopie der Rechnung von einem Fachbetrieb
- Rechnungsdatum ab 1. Januar 2024 und maximal drei Monate zurückliegend
- Maximal ein Zuschuss pro Kalenderjahr
- Rechnungsbetrag in Höhe von mindestens 50 Euro
Bei der Reparatur muss es sich um ein haushaltsübliches Elektrogerät handeln. Serviceleistungen wie Reinigung, Softwareupdates, Wartungen sowie Kauf von Einzel-/Ersatzteilen werden nicht gefördert.
- Küchengroßgeräte wie Elektroherde, Backöfen und Geschirrspüler
- Küchenkleingeräte wie Kaffeemaschinen und Multifunktionskocher
- Waschmaschinen und Wäschetrockner
- Kühl- und Gefriergeräte
- Unterhaltungselektronik wie Fernseher, HiFi-Anlagen und Spielkonsolen
- Kopfhörer und Lautsprecher
- Foto- und Videokameras
- Handys, Tablets und Wearables
- Computer und Laptops
- Drucker, Scanner, Monitore
- Nähmaschinen, Bügeleisen
- Reinigungsgeräte wie Staubsauger, Saugroboter oder Hochdruckreiniger
- Leuchten
- Körperpflegegeräte wie Haartrockner und Rasierapparate
- Medizinische Geräte wie Blutdruckmessgeräte oder Infrarotthermometer
- Elektrische Werkzeuge wie Akkuschrauber und Bohrmaschinen
- Gartengeräte wie elektrische Rasenmäher und Heckenscheren
- Elektrische Musikgeräte wie E-Pianos und E-Gitarren
- Elektrisches Spielzeug
- Reparaturen von Gegenständen, die keine haushaltsüblichen Elektrogeräte sind
- Reparaturen an Fahrzeugen aller Art wie Elektroautos, E-Bikes und E-Roller.
- Dazu gehören auch fest installierte Bauteile wie Autoradios oder Navigationsgeräte
- Reparaturen an Geräten, für deren Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigt werden, wie zum Beispiel Benzinrasenmäher oder Gasherde
- Reparaturen an Geräten, welche Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden, wie zum Beispiel Notstromaggregate, Photovoltaikanlagen oder Windturbinen
- Reparaturen an Haustechnik zur Versorgung des Eigenheims mit Strom, Wärme und (Warm-)Wasser. Dazu gehören Heizungsanlagen aller Art inklusive Heizlüfter und Elektroheizungen, Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen, Hauswasserpumpen, Warmwasserboiler oder Entkalkungsanlagen
- Reparaturen an Möbeln, wie zum Beispiel elektrisch verstellbare Fernsehsessel