Finanzielle Hilfen
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und an wen Sie sich wenden müssen, um Leistungen zu beantragen.
Leistungen
Von Asylbewerberleistungen bis Wohngeld: Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten finanziellen Hilfen, die Sie bei der Stadt Fürth beantragen können und erfahren, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist. Um nach weiteren Dienstleistungen zu suchen, nutzen Sie bitte den Behördenwegweiser.
Bitte beachten Sie!
Eine persönliche Vorsprache bei den Ämtern ist nur im Einzelfall und nach Terminvereinbarung möglich.
Um ihren Lebensunterhalt zu sichern, erhalten Asylsuchende und Geduldete vom Sachgebiet Asylbewerberhilfen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenem Einkommen oder Vermögen decken können, können Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Weitere Infos und den Antrag zum Bürgergeld finden Sie auf der Website des Jobcenters.
Regelungen zum Bürgergeld ab dem 1. Januar 2023
Einen Erklärfilm: “Was ist das Bürgergeld?” auf Englisch, Türkisch, Ukrainisch und Russisch finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Zusatzförderung unterstützt Mieterinnen und Mieter, die in Wohnungen leben, die im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördert werden. Sie soll ihnen dabei helfen, die laufenden Mietbelastungen mit dem jeweils zur Verfügung stehenden Einkommen zu tragen.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die aufgrund ihres Alters oder durch dauerhafte volle Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erhalten.
Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten.
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Wenn es den Angehörigen finanziell nicht zugemutet werden kann, die Bestattung selbst zu bezahlen, übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende Bestattung.
Vergünstigungen
Ermäßigungen für Bus und Bahn, beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen oder von Veranstaltungen: Menschen mit geringem Einkommen erhalten Vergünstigungen, um aktiv am öffentlichen Leben teilhaben zu können.
Inhaberinnen und Inhaber des Fürth-Passes erhalten in bestimmten öffentlichen und privaten Einrichtungen Nachlässe auf Eintrittspreise, Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren.
Den Fürth Pass erhalten Bürgerinnen und Bürger, die in der Kleeblattstadt gemeldet sind und die:
- laufend Leistungen des Jobcenters Fürth (Arbeitslosengeld II) beziehen.
Ausgabestelle ist in diesem Fall die Bürgerinformation. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und den gültigen Bescheid des Jobcenters mit. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich. - Wohngeld oder Leistungen der Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Diese Personengruppe erhält den Pass bei der zuständigen Sachbearbeitung im Sozialamt. - keine der vorgenannten Sozialleistungen, jedoch wirtschaftliche Jugendhilfe (Übernahme der Kinderbetreuungskosten in Kindertageseinrichtungen) vom Jugendamt der Stadt Fürth erhalten.
In diesem Fall ist die zuständige Sachbearbeitung im Jugendamt die Ansprechperson.
Mit dem Fürther Sozialticket können Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen ab Juni 2023 das Deutschlandticket für 24,50 Euro monatlich nutzen. Das Deutschlandticket gilt uneingeschränkt für alle öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, U-Bahn und Nahverkehrszug, 2. Klasse).
Mit einer freiwilligen sozialen Leistung bezuschusst die Stadt Fürth das Deutschlandticket und übernimmt für Menschen mit Transferleistungsbezug 50 Prozent des Ticketpreises. Ab 1. Juni 2023 erhalten Fürtherinnen und Fürther, die Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen beziehen, das Deutschlandticket für 24,50 Euro pro Monat.
Mit dem neuen Sozialticket möchte die Stadt zum einen die nachhaltige Mobilität stärken, den ÖPNV fördern und im Bereich Verkehr somit einen weiteren Schritt zur angestrebten Klimaneutralität bis 2040 gehen. Zum anderen steht bei diesem Ticket auch die soziale Komponente im Vordergrund. Deshalb soll das Sozialticket vor allem für Haushalte mit geringerem Einkommen eine Entlastung darstellen und ihnen die Teilhabe an nachhaltiger Mobilität erleichtern.
Das vergünstigte Deutschlandticket erhalten Sie im infra Servicecenter am Fürther Hauptbahnhof. Ab 1. September 2023 können Sie das vergünstigte Deutschlandticket auch online bestellen unter: www.infra-fuerth.de/abo. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage, die Sie im Sozialrathaus erhalten. Das Antragsformular für die Zuschusszusage erhalten Sie im Sozialrathaus oder Sie können es sich runterladen und vorab ausfüllen.
Im Informationsblatt zum Sozialticket / social ticket info (english) finden Sie detaillierte Informationen, wer begünstigt ist, wie Sie das Ticket erhalten und was Sie für die Beantragung benötigen.