Plastikrohre im Boden während eines Hausbaus

Grundstücksentwässerung

Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten Grundstücks hat die Pflicht, das Anwesen an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen. 

Grundstücksanschluss

Jeder Eigentümer eines bebauten Grundstücks ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. 

Der Anschluss ist sowohl bei der erstmaligen Bebauung eines Grundstücks als auch bei Änderungen an der Entwässerung eines bestehenden Gebäudes genehmigungspflichtig. Dies gilt auch für vorübergehende Anschlüsse.

Entwässerungsgenehmigung

Die Entwässerungsgenehmigung ist ein entscheidender Schritt für die Realisierung Ihres Bauvorhabens. Ohne diese Genehmigung darf nicht gebaut werden. Es empfiehlt sich daher, die entwässerungstechnische Erschließung frühzeitig mit Ihrem Architekten abzuklären.

Was umfasst die Grundstücksentwässerung?

  • Entwässerungseinrichtungen wie zum Beispiel WC, Dusche und Spülbecken.
  • Regenfallrohre, die das Regenwasser ableiten.
  • Grundleitungen, die in der Regel unter der Bodenplatte verlegt und oft schwer zugänglich sind.
  • Grundstücksanschluss

Zustands- und Funktionsprüfung der Abwasserkanäle und Kanalanschlüsse von Gebäuden

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Dieses Video informiert Sie über die regelmäßig notwendige und fachgerechte Funktionsüberprüfung der Abwasserkanäle und Kanalanschlüsse von Gebäuden. Anhand praxisnaher Beispiel werden Prüfverfahren, typische Schadensbilder sowie die Bedeutung regelmäßiger Kontrollen für den Werterhalt und die Betriebssicherheit von Gebäuden erläutert.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern direkt an uns.

Formulare

Kanalauskunft

Über eine Kanalauskunft sind alle wichtigen Informationen über Lage und Art des öffentlichen Kanals im Bereich eines Grundstücks erhältlich. Sie ist erforderlich, wenn genehmigungspflichtige Änderungen an einer Grundstücksentwässerungsanlage vorgenommen werden oder auch wenn erstmals ein Anschluss an den öffentlichen Kanal hergestellt werden soll. 

Infos zur Kanalauskunft