© Stadt Fürth, Stadtplanungsamt
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan setzt in einem räumlich begrenzten Gebiet fest, welche Grundstücke wie bebaut werden können. Die Stadt Fürth bietet die Möglichkeit, online Einsicht in die rechtsverbindlichen Bebauungspläne zu nehmen.
Ein Bebauungsplan setzt die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in einem räumlich begrenzten Gebiet fest. Er bestimmt verbindlich, wie die Grundstücke bebaut werden können.
Die Festsetzungsmöglichkeiten sind im Baugesetzbuch (BauGB) verankert und regeln unter anderem:
- die Art und das Maß der baulichen Nutzung
- die Bauweise
- die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen
- die Stellung baulicher Anlagen
- Gestaltungsmerkmale
- aber auch zum Beispiel öffentliche und private Grünflächen und Verkehrsflächen.
Daneben können beispielweise auch Vorgaben das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen gemacht werden.
Der Bebauungsplan wird nach einem förmlichen Verfahren vom Stadtrat als Satzung beschlossen und hat damit Gesetzesqualität.
Die Festsetzungen des Planes sind bei der Bebauung von Grundstücken einzuhalten und für die Durchführung eines Bauvorhabens rechtsverbindlich. Sie sind unabhängig auch von veränderten politischen und sozioökonomischen Aspekten – so führt beispielsweise ein wachsender Bedarf an Wohnraum nicht zu einer erleichterten Zulässigkeit von Wohnungsbauvorhaben, wenn der Bebauungsplan dem entgegensteht.
Die Stadt Fürth bietet Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten, Planenden und sonstigen Interessierten als Service die Möglichkeit, online Einsicht in die rechtsverbindlichen Bebauungspläne zu nehmen.
Aktuelle Beteiligungen
Das Hallenbad am Scherbsgraben ist stark sanierungsbedürftig, Räumlichkeiten und Ausstattung entsprechen nicht mehr den heutigen Standards. Eine Sanierung des Bestands kommt nicht in Frage. Der Neubau soll an die bereits vorhandene Infrastruktur des Bäderkomplexes angeschlossen werden, weshalb die Position zwischen dem Thermalbad und dem südlich gelegenen Sommerbad gewählt wurde. Aufgrund von Planänderungen wird der Bebauungsplan Nr. 117 “Hallenbad am Scherbsgraben” erneut ausgelegt. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beginnt am 6. November und endet am 20. Novemberber 2025.
Mit den Planungen sollen die Verkaufsflächen des im Plangebiet bestehenden Discounters sowie des Drogeriemarktes erweitert werden, um die aktuellen Anforderungen an die Warenpräsentation und das seitens der Kunden erwartete “Einkaufserlebnis” erfüllen zu können. Zudem sollen die aktuellen Ansprüche an die Barrierefreiheit bei der Nahversorgung zukünftig besser erfüllt werden. Zur Umsetzung ist eine Verlagerung der bisherigen Lagerflächen der beiden Märkte aus dem bisherigen Marktgebäude in neu an den Bestand anzugliedernde Anbauten nötig.
Bebauungspläne Fürth
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Beachten Sie bitte, dass die Darstellung der Umringe der rechtsverbindlichen Bebauungspläne im Internet von der tatsächlichen Lage abweichen kann und unverbindlich ist. Sie erhalten damit erste Anhaltspunkte für eine beabsichtigte Nutzung oder ein Bauvorhaben.
Für eine detaillierte Auskunft ist eine Kontaktaufnahme mit dem Stadtplanungsamt, Abteilung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung und für eine verbindliche Rechtsauskunft ein entsprechendes Bescheidsverfahren notwendig.
Auszüge aus Bebauungsplänen können auch digital übermittelt werden.