Panoramabild der Stadt Fürth, Link zur Startseite
Fürther Rathaus Wirtschaft Stadtentwicklung Leben in Fürth Tourismus eDienste
4.4.2014 - Integration

Information zur Optionspflicht

Seit dem 1. Januar 2000 werden in Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern automatisch Deutsche, wenn mindestens ein Elternteil einen verfestigten Aufenthalt hat. Diese Kinder und Jugendlichen behalten zunächst auch die Staatsangehörigkeit der Eltern, müssen sich aber zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.

Diese Verpflichtung – auch Optionspflicht genannt – verlangt von den Betroffenen eine aktive Mitwirkung. Wer nicht auf die Schreiben der Staatsangehörigkeitsbehörde reagiert, muss mit erheblichen negativen Folgen rechnen! Das Integrationsbüro der Stadt Fürth beantwortet die wichtigsten zwei Fragen zur Optionspflicht.


"Besteht die Gefahr, dass ich meine deutsche Staatsangehörigkeit verliere?"

Ja! Wollen Sie das nicht, müssen Sie mit Erreichen der Volljährigkeit bei der zuständigen Stelle erklären, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen und alle weiteren ausländischen Staatsangehörigkeiten angeben. Gleichzeitig müssen Sie die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit oder den ausländischen Staatsangehörigkeiten nachweisen.

Die Frist hierfür geht zwar bis zu Ihrem 23. Geburtstag – die Entlassung aus einer Staatsangehörigkeit kann aber lange dauern, deshalb sollten Sie so früh wie möglich aktiv werden. Es droht sonst der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit!


"Was muss ich tun – welche Möglichkeiten habe ich jetzt?"

  1. Entscheiden Sie sich nicht, dann verlieren Sie mit Ihrem 23. Geburtstag die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies kann Folgen auf Ihren Aufenthaltsstatus hier in Deutschland haben!
  2. Sie entscheiden sich für die ausländische Staatsangehörigkeit, dann verlieren Sie die deutsche. Dies kann Folgen auf Ihren Aufenthaltsstatus hier in Deutschland haben!
  3. Sie entscheiden sich für die deutsche Staatsangehörigkeit, dann müssen Sie die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit vor Ihrem 23. Geburtstag nachweisen!

Es ist auf jeden Fall sehr wichtig, sich diese Entscheidung gut zu überlegen und sich zu informieren!


Das Integrationsbüro rät Ihnen dringend:

  • Reagieren Sie auf die Anschreiben der Staatsangehörigkeitsstelle.
  • Beantragen Sie unbedingt eine schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit – das geht aber nur vor Vollendung Ihres 21. Lebensjahres.
  • Machen Sie so schnell wie möglich bei der Staatsangehörigkeitsbehörde im Bürgeramt Süd einen Beratungstermin (Kontakt im rechten Bereich dieser Seite) aus.

Weitere Informationen gibt es auch unter "Broschüre" im rechten Bereich dieser Seite.

 

zurueck Zurück Versendenversenden Druckendrucken
ImpressumAllg. DatenschutzinfoDatenschutz i. d. Fachbereichen
2024© Stadt Fürth
Sitemap Home Kontakt
Schnellsuche
erweiterte Suche