Panoramabild der Stadt Fürth, Link zur Startseite
Fürther Rathaus Wirtschaft Stadtentwicklung Leben in Fürth Tourismus eDienste
4.4.2014 - Integration

Infos zum "eAT"

Seit dem 1. September 2011 stellt die Stadt Fürth den elektronischen Aufenthaltstitel "eAT" in Form einer Scheckkarte aus. Er beinhaltet einen Chip, der bestimmte Merkmale wie das Lichtbild und die Fingerabdrücke speichert.

Ein Teil der gespeicherten Daten kann nur von der Behörde gelesen werden, der andere Teil kann auf Ihren Wunsch als "Online-Ausweis" freigeschaltet werden – zum Beispiel für Bestellungen, Tranksaktionen oder Behördenangelegenheiten.

Wer noch einen Aufenthaltstitel als Klebeetikett besitzt, braucht keinen elektronischen Aufenthaltstitel zu beantragen. Eine Verpflichtung zum Umtausch vom Klebeetikett gegen „eAT“ gibt es nicht (ähnlich wie beim Führerschein).

Die Etiketten werden nach und nach ersetzt, zum Beispiel bei einer Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder aber auch, wenn Sie einen neuen Pass bekommen.

Zu beachten ist allerdings:

  • Die Wartezeit für den „eAT“ beträgt etwa drei Wochen. Der Antrag für die Verlängerung muss spätestens sechs Wochen vor Ablauf gestellt werden.
  • Man muss persönlich erscheinen, um den „eAT“ abzuholen, weil eine Erklärung über die Nutzung als Online-Ausweis unterschrieben werden muss. In Ausnahmefällen (zum Beispiel bei schwerer Krankheit) kann eine Vertrauensperson schriftlich zum Abholen bevollmächtigt werden.
  • Urlauber, die ins Ausland verreisen, müssen von sich aus sicherstellen, dass ihr Aufenthaltstitel so lang gültig ist, wie es für die Auslandsreise notwendig ist.
  • Es ist nicht mehr möglich, eine Aufenthaltserlaubnis kurzfristig zu verlängern.

 

zurueck Zurück Versendenversenden Druckendrucken
ImpressumAllg. DatenschutzinfoDatenschutz i. d. Fachbereichen
2024© Stadt Fürth
Sitemap Home Kontakt
Schnellsuche
erweiterte Suche