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4.4.2014 - Integration

Reisepassinfos für Nicht-EU-Bürger

Ausländische Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich darin aufhalten wollen, müssen einen gültigen Reisepass haben. Er dient der Feststellung der Identität und der Staatsangehörigkeit und ermöglicht die Rückreise in den Herkunftsstaat.

Auch minderjährige Kinder müssen einen gültigen Reisepass haben. Die Eintragung bei den Eltern wird nicht mehr akzeptiert. Für die Ausstellung und Verlängerung des Reisepasses ist das Konsulat oder die Botschaft des jeweiligen Herkunftsstaates zuständig.

Das Integrationsbüro rät deshalb:

  • Überprüfen Sie bitte, wie lange Ihr Reisepass gültig ist und kümmern Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung. Dazu sind Sie verpflichtet!
  • Denn besitzen Sie keinen gültigen Reisepass, kann es sich negativ auf Ihren Aufenthalt in Deutschland auswirken und Sie begehen eine Straftat – diese kann mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden.
  • Haben Sie Ihren Reisepass aus Versehen nicht verlängert, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall kann es ein Verwarngeld von 35 Euro oder ein wesentlich höheres Bußgeld geben.

Viele Staaten, darunter auch die Türkei, stellen biometrische "ePässe" mit Chip aus. Die Ausstellung dauert länger als bei den bisherigen Passarten.

Da es sein kann, dass ein alter nicht-biometrischen Reisepass nach Ablauf der Gültigkeit durch einen neuen "ePass" ersetzt wird, empfiehlt das Integrationsbüro dringend:

  • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung eines neuen "ePasses" so frühzeitig wie möglich. Nur so können Sie sichergehen, dass Sie ohne Unterbrechung im Besitz eines gültigen Passes sind.

Fragen beantwortet die Ausländerbehörde (Kontakt im rechten Bereich dieser Seite).

 

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