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Illustration: Anne Altenberger
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Der Fonds "kultur.sozial" wurde im Frühjahr 2020 während der Corona-Kontaktbeschränkungen eingerichtet, um Menschen in gemeinnützigen, sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Seniorenheimen, Behindertenwerkstätten oder Kindergärten in der Stadt Fürth kulturelle Teilhabe zu bieten. Gleichzeitig werden so Auftritte realisiert, die sonst nicht finanzierbar wären und mit denen Künstlerinnen und Künstler Einnahmen erzielen können.
Ob Konzert, Artistik, Jonglage, bildende Kunst, Kindertheater, Lesung – das Kulturamt vermittelt das passende kulturelle Angebot und die entsprechenden Künstlerinnen und Künstler. Die gemeinnützige soziale Einrichtung zahlt pro Auftritt 100 Euro Eigenbeteiligung an den Künstler/die Künstlerin. Das restliche Honorar wird – bei Erfüllung der Voraussetzungen (s.u.) - über den Fonds "kultur.sozial" finanziert.
Als gemeinnützig anerkannte Organisationen können direkt buchen und den entsprechenden Förderantrag, der in der rechten Spalte dieser Seite hinterlegt ist, an das Kulturamt senden.
Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Eigenbeteiligung in Höhe von 100 Euro pro Auftritt
- Das Honorar liegt zwischen 200 und 650 Euro.
- Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygienebestimmungen
Um auch in den kommenden Monaten mittels Kulturförderung soziale Hilfe zu leisten, ist es notwendig, weitere Mittel zu generieren.
Spenden sind deshalb sehr willkommen. Natürlich kann eine entsprechende Spendenquittung ausgestellt werden.
Spendenkonto: Stadtkasse Fürth | IBAN: DE93 7625 0000 0000 0000 18 |Verwendungszweck: 3000.1783.kuso
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