Sofern Sie eine Privatkrankenanstalt betreiben wollen, bedürfen Sie einer gewerberechtlichen Erlaubnis, der sogenannten Konzession (§ 30 GewO).
Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens wird von hier überprüft, ob die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des/der Antragstellers/in gegeben ist.
Weiterhin muss die ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten gewährleistet sein sowie die baulichen und die sonstigen technischen Einrichtungen den gesundheitspolizeilichen Anforderungen entsprechen.
Sollte die Einrichtung in einem Teil eines auch von anderen Personen bewohnten Gebäudes untergebracht werden, so dürfen durch ihren Betrieb keine erheblichen Nachteile oder Gefahren für die Mitbewohner entstehen. Sollte die Einrichtung zur Aufnahme von Personen mit ansteckenden Krankheiten oder von Geisteskranken bestimmt sein, dürfen für die Besitzer oder Bewohner der benachbarten Grundstücke keine erheblichen Gefahren hervorgerufen werden.
Weitere Infos gibt es unter "Kontakt" im rechten Bereich dieser Seite. Der Link zum Online-Formular ist ebenfalls in der rechten Spalte hinterlegt.
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